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Haftanstalt Berlin-Tegel

Verurteilter Mörder kehrt von Ausgang nicht zurück

Veröffentlicht am 21.06.2024Lesedauer: 2 Minuten

Ein wegen Doppelmordes verurteilter Straftäter ist von einem Ausgang nicht in das Gefängnis zurückgekehrt. Der 50-Jährige hätte eigentlich am Donnerstagnachmittag in die Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel zurückkommen sollen. Da dies nicht geschah, wurde eine Fahndung ausgelöst.

Experiment gescheitert: Ein Mann sitzt in Berlin bereits seit 27 Jahren wegen Mordes ein. Mehrfach hat er das Gefängnis verlassen dürfen, allerdings nie allein. Bei seinem ersten unbegleiteten Ausgang setzt er sich ab. Die Justiz verteidigt sich mit Hinweis auf ein „umfangreiches Prüfverfahren“.

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Ein zweifacher Mörder hat in Berlin seinen ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht genutzt. Nach dem 50-Jährigen wird seit dem späten Donnerstagnachmittag gefahndet, wie die Senatsjustizverwaltung am Freitag auf Anfrage mitteilte. Der Straftäter hätte demnach eigentlich bis 17.00 Uhr von seinem genehmigten Ausgang in die Haftanstalt Tegel zurückkehren müssen.

Nach Angaben der Justizverwaltung befindet sich der Mann seit 27 Jahren im Gefängnis. Er beging demnach 1995 zwei Morde und wurde deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Details nannte ein Justizsprecher nicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Mann im November 2001 in der Hauptstadt verurteilt. Nach einem Bericht der „B.Z.“ soll er im Oktober 1995 zwei Männer erschlagen haben; erst in Berlin und wenige Tage später in Brandenburg.

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Nach Angaben der Justizverwaltung wurden dem Straftäter seit dem Jahr 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt. Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben.

Flüchtiger bestand „umfassendes Prüfverfahren“

Bevor der Mann nun unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein „umfassendes Prüfverfahren“. Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen. „Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen“, hieß es von der Justizverwaltung.

Im vergangenen Februar hatte ein verurteilter Vergewaltiger einen begleiteten Ausgang in Berlin zur Flucht genutzt. Der 54-Jährige saß in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein. Der Straftäter wurde nach rund drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst.

dpa/krott