Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Körperverletzungsprozess gegen den deutschen Tennisprofi Alexander Zverev vorläufig eingestellt. Hintergrund der Entscheidung sei eine außergerichtliche Einigung, gab das Gericht am Freitag bekannt. Dem 27-jährigen Zverev war in der Anklageschrift vorgeworfen worden, seine ehemalige Freundin Brenda Patea im Mai 2020 bei einem heftigen Streit gegen eine Wand gedrückt und mit beiden Händen gewürgt zu haben.
Das Amtsgericht erließ in der Sache im Oktober 2023 Strafbefehl gegen Zverev und setzte eine Geldstrafe von 450.000 Euro fest. Da Zverev anschließend Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht. Seine Verteidigung wies den Vorwurf in dem am 31. Mai begonnenen Verfahren zurück. Dieser fuße nur auf Behauptungen, sei nicht belastbar und widersprüchlich, sagte Zverevs Rechtsanwalt damals.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin muss Zverev im Gegenzug für die Einstellung des Verfahrens eine Geldauflage von 200.000 Euro zahlen. Davon fließen 150.000 Euro an die Staatskasse und 50.000 an einen Sammelfonds für gemeinnützige Einrichtungen. Die Entscheidung erfolgte demnach auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und die als Nebenklägern an dem Verfahren teilnehmende Patea stimmten der Einstellung demnach zu.
Zverevs Verteidigerinnen Dr. Anna Sophie Heuchemer und Katharina Dierlamm veröffentlichten am Freitag eine Stellungnahme: „Das Strafverfahren gegen Alexander Zverev ist heute vom Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, von Frau Brenda Patea als Nebenklägerin und Alexander Zverevs Verteidigerin eingestellt worden. Alexander Zverev hat dieser Einstellung über seine Verteidigerin zugestimmt, allein um das Verfahren – vor allem im Interesse des gemeinsamen Kindes – abzukürzen. Alexander Zverev gilt weiterhin als unschuldig. Die Einstellung beinhaltet keine Schuldfeststellung und kein Schuldeingeständnis. Die gesetzliche Unschuldsvermutung bleibt unberührt.“