WELTGo!
Ihr KI-Assistent für alle Fragen
Ihr KI-Assistentfür alle Fragen und Lebenslagen
Atomkraft

Der Abriss des AKW Krümmel kann beginnen

Veröffentlicht am 20.06.2024Lesedauer: 2 Minuten
Kernkraftwerk Krümmel
Das Kernkraftwerk Krümmel an der Elbe wird abgerissen. Am Donnerstag wurde die Genehmigung zum Abbau erteiltQuelle: dpa/Daniel Reinhardt

Nun liegt die Genehmigung für den Rückbau des Atomkraftwerks Krümmel vor. Die Arbeiten an dem Meiler in der Nähe von Hamburg werden nach Ministeriumsangaben rund 15 Jahre dauern. Atomstrom liefert das Kraftwerk seit langer Zeit nicht mehr.

Anzeige

Das kam schneller als erwartet. Der geplante Abriss des Atomkraftwerks Krümmel bei Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) kann losgehen. Das Land Schleswig-Holstein hat die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks genehmigt. Die Genehmigung sei am Donnerstag erteilt und an die Betreibergesellschaft Vattenfall übergeben worden, teilte das Kieler Umweltministerium mit. Bisher war man davon ausgegangen, dass die Genehmigung wohl im Juli erteilt werde. Das Kernkraftwerk ist seit 2009 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Abbauarbeiten würden voraussichtlich rund 15 Jahre dauern, hieß es.

„Mit der heute erteilten Genehmigung geht der ehemals größte Siedewasserreaktor der Welt in die Abbauphase“, sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Sein Ministerium informierte, der Strahlenschutz besitze während des gesamten Abbaus oberste Priorität. Alle Abbauschritte würden deshalb eng von der atomrechtlichen Aufsicht überwacht. Viele Teilschritte, wie etwa der Abbau von Systemen, bedürften einer Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, damit die Rahmenbedingungen und das Ziel der Strahlenminimierung bestmöglich eingehalten werden.

Anzeige

Die ersten vorbereitenden Maßnahmen seien bereits im Nachbetrieb durchgeführt worden. Beispielsweise seien die Brennelemente in das benachbarte Zwischenlager gebracht und die umfangreiche Systemdekontamination zur Strahlenminimierung durchgeführt worden.

Der Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks umfasst die gesamte Abbauphase bis hin zum Ende der atomrechtlichen Überwachung. Für das Genehmigungsverfahren erhebt das Land von der Betreibergesellschaft Vattenfall den Angaben zufolge eine Gebühr in Höhe von einer Million Euro.

Krümmel war 1983 ans Netz gegangen. Die sogenannte Berechtigung zum Leistungsbetrieb erlosch bereits im August 2011 durch eine Atomgesetzänderung nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima. Bereits zum damaligen Zeitpunkt war das AKW aufgrund von Pannen schon seit Sommer 2007 fast durchweg vom Netz. Offiziell abgeschaltet wurde es 2009. Am 24. August 2015 stellte Vattenfall den Antrag auf Rückbau. Das Kraftwerk hat eine Netto-Leistung von mehr als 201 Milliarden Kilowatt-Stunden (kWh) Strom erzeugt.

epd/lno/juve