WELTGo!
Ihr KI-Assistent für alle Fragen
Ihr KI-Assistent für alle Fragen und Lebenslagen
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Lufthansa: EU-Kommission eröffnet Untersuchung zu deutschen Corona-Hilfen

Deutschland Nach Gerichtsurteil

EU-Kommission eröffnet Untersuchung zu deutschen Corona-Hilfen für Lufthansa

Während der Corona-Pandemie bekam die Lufthansa staatliche Hilfsgelder Während der Corona-Pandemie bekam die Lufthansa staatliche Hilfsgelder
Während der Corona-Pandemie bekam die Lufthansa staatliche Hilfsgelder
Quelle: REUTERS
Vor gut einem Jahr hat ein Gericht der EU die Genehmigung für milliardenschwere Corona-Hilfen für die Lufthansa für nichtig erklärt. Womöglich war die Fluglinie auf die Gelder gar nicht angewiesen. Jetzt reagiert die EU-Kommission.
Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Die EU-Kommission leitet eine Untersuchung gegen die während der Corona-Pandemie gewährten Milliardenstaatshilfen für die Lufthansa ein. Damit soll geklärt werden, ob die Hilfen im Einklang mit europäischen Staatshilferegeln waren.

Hintergrund der Untersuchung ist ein Urteil des Gerichts der EU vor gut einem Jahr. Die Richter in Luxemburg hatten entscheiden, dass die EU-Kommission die Hilfen im Umfang von rund sechs Milliarden Euro nicht hätten genehmigen dürfen. Der EU-Kommission seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, das EU-Gericht hatte die Genehmigung der Kommission daher für nichtig erklärt.

EU-Gericht: Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen

Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen. Außerdem rügte das Gericht, dass die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen zu niedrig geschätzt wurde.

Jetzt überprüft die Kommission ihre Entscheidung nochmals und will dabei etwa die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen in Wien und Düsseldorf berücksichtigen. Die Behörde betont aber, dass die Einleitung einer Untersuchung noch nichts über deren Ergebnis aussagt.

Lesen Sie auch

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft.

Staat hat an Lufthansa-Hilfen verdient

Deutschland, Österreich, die Schweiz und Belgien hatten dem Lufthansa-Konzern insgesamt neun Milliarden Euro Hilfen zugesagt, die aber nicht vollständig abgerufen wurden. Der Löwenanteil der Summe stammte aus Deutschland, dem Heimatland der Lufthansa. Sechs Milliarden Euro einschließlich eines 20-prozentigen Aktienpakets und stillen Beteiligungen entfielen auf den bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), während die staatliche KfW-Bank einen Kredit über eine Milliarde Euro beisteuerte. Die europäischen Partner sind erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Hilfspakt beigetreten.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Der gerettete Konzern hatte die Hilfen bis Ende 2022 vollständig zurückgezahlt und teils mit eigenen Schulden ersetzt. Er sei lieber am Markt als beim Steuerzahler verschuldet, hatte Lufthansa-Chef Carsten Spohr dazu erklärt. Der deutsche Staat hat unter dem Strich kein Geld verloren, sondern sogar einen Gewinn von rund 760 Millionen Euro aus Zinsen und Aktienverkäufen erzielt.

dpa/luz

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema