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Verteidigungsministerium streicht Corona-Impfpflicht für Soldaten

„Die USA hat das schon vor längerem gestoppt“

In Zukunft müssen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr keine Corona-Impfung mehr vorweisen. Das teilte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums mit. Darüber spricht Virologe Prof. Klaus Stöhr bei WELT TV.

Quelle: WELT TV/ Marie Droste

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Eine fachliche Überprüfung der zuständigen Stellen habe eine Abkehr von der Pflicht ergeben: Bundeswehrsoldaten müssen daher fortan keine Impfung gegen das Coronavirus mehr nachweisen. Aus der sogenannten Duldungspflicht wird ein freiwilliges Impfangebot.
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Soldaten der Bundeswehr müssen künftig keine Corona-Impfung mehr vorweisen. Eine fachliche Überprüfung der zuständigen Stellen der Bundeswehr in Verbindung mit einem Votum des Wehrmedizinischen Beirates von vergangener Woche habe eine Abkehr von der Duldungspflicht hin zu einem freiwilligen Impfangebot ergeben, teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums der Verteidigung der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit. Zuerst hatte das Portal „t-online“ berichtet.

Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 hatte das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ aufgenommen. Für diese Impfung bestand seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema ohne medizinische oder rechtliche Begründung widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen oder dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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Noch im April hatte das Ministerium die Duldungspflicht für die Corona-Impfung als „weiterhin angezeigt“ bezeichnet. Nun kam es zu einer Abkehr.

An diesem Mittwoch verhandelt zugleich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr. Der Antragsteller, ein Soldat, hatte sich bereits gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr gewendet und hält ihre Beibehaltung unter den gegenwärtigen Bedingungen für rechtswidrig.

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Das Gericht hatte vor knapp zwei Jahren in einer Grundsatzentscheidung (1 WD 2.22 – BVerwGE 176, 138) die Aufnahme der Covid-19-Impfung als rechtmäßig angesehen. Zugleich hatte es das Verteidigungsministerium aufgefordert, die Aufrechterhaltung der Impfung angesichts sich ändernder Umstände zu evaluieren und zu überwachen.

dpa/säd

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