Torben Braga, Vize-Parteichef der AfD in Thüringen sowie parlamentarischer Geschäftsführer der Thüringer AfD-Landtagsfraktion, hat die Forderung einiger Kommunalpolitiker nach einem Parteiausschluss von Parteichef Björn Höcke scharf zurückgewiesen. „Die Forderung nach einem Parteiausschlussverfahren gegen Björn Höcke ist lächerlich“, sagte Braga WELT. „Die Mitglieder, die es fordern, haben aufgrund des laufenden Parteiausschlussverfahrens keine Mitgliedsrechte mehr, außerdem wäre allein der Landes- oder Bundesvorstand antragsberechtigt.“
Zuvor hatten einige AfD-Kommunalpolitiker einen Parteiausschluss des Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke gefordert. Grund sei dessen Unterstützung einer alternativen Liste für die Kommunalwahl sowie der Plan, AfD-Kandidaten aus der Partei zu werfen, berichtete die „Bild“-Zeitung. Kreistagskandidat Josef Kluy erklärte: „Höckes Verhalten passt zu einem Narzissten, hat aber mit demokratischen Gepflogenheiten nichts zu tun. Nicht wir müssen aus der Partei geworfen werden – wenn, dann er.“
„Wir fordern seinen Rücktritt und bereiten dazu etwas vor“, sagte der AfD-Bürgermeister-Kandidat für Rudolstadt, Jörg Gasda, der Zeitung. Bisher hätten alle, die Höcke nicht wolle, irgendwann gehen müssen. Dieser schare vor allem Ja-Sager um sich. „Das sind Leute, die morgens mit Bier an der Tankstelle stehen.“
Zu dieser Aussage sagte Braga WELT: „Die Verunglimpfungen von Parteimitgliedern sind der verzweifelte Versuch, vor dem eigenen Ausschluss als Retourkutsche größtmöglichen Schaden und eine Schneise der Verwüstung anzurichten.“
Forderung liefe laut Braga ins Leere
Hintergrund des Streits in Saalfeld-Rudolstadt sind zwei konkurrierende AfD-Listen für die Kreistagswahlen, die in Thüringen am 26. Mai stattfinden. Die eine Liste rund um den Landtagsabgeordneten Karlheinz Frosch trägt den offiziellen Namen der AfD. Vom Thüringer AfD-Chef Björn Höcke unterstützt wird aber eine Liste mit dem Namen „Alternative für den Landkreis“ (AfL).
Auf der AfD-Liste um Frosch standen nach Ansicht des Landesverbands zu wenige Kandidaten. Also sollte die Liste annulliert und eine neue gewählt werden. Dagegen wehrte sich Frosch, der im Landtag auch Alterspräsident ist, juristisch. Andere AfD-Mitglieder kreierten eine neue Liste und sammelten Unterschriften für die Zulassung – mit Erfolg. Nun werden voraussichtlich zwei konkurrierende Listen auf dem Wahlzettel stehen, hinter denen in beiden Fällen AfD-Mitglieder stecken.
Der Thüringer AfD-Vize Braga erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass gegen insgesamt neun AfD-Mitglieder aus der Region ein Parteiausschlussverfahren beantragt wurde. Zugleich habe der Landesvorstand die „sofortige Entziehung der Mitgliedsrechte“ von sieben dieser Personen beschlossen. Dies gelte bis zu einer Entscheidung des Schiedsgerichts. Die Betroffenen dürften damit nicht an Parteitagen teilnehmen und seien auch nicht antragsberechtigt beim Schiedsgericht. Die Forderung nach einem Parteiausschluss von Höcke gehe also ins Leere, sagte Braga.
Hinzu kommen laut Braga Regeln der AfD-Satzung in Thüringen. Demnach können Ordnungsmaßnahmen gegen Vorstandsmitglieder nur von einem übergeordneten Vorstand beantragt werden. Bei Mitgliedern des Landesvorstands wie Höcke, müsse der Antrag vom Landesvorstand oder dem Bundesvorstand kommen. Eine Stellungnahme von Höcke zu dem Bericht lag zunächst nicht vor.
Konkurrenz für die AfD – aus der AfD
Der Machtkampf in Saalfeld-Rudolstadt war vor wenigen Tagen bekannt geworden. Die Mitglieder hätten „in besonders schwerwiegender Weise erheblich gegen die Ordnung der Partei verstoßen und ihr dadurch einen schweren Schaden zugefügt“, heißt es in einem WELT vorliegenden Schreiben an das Landesschiedsgericht der Partei, aus dem der „Stern“ zitiert.
In dem Papier spricht die AfD-Landesspitze von einer „Verschwörung“ gegen basisdemokratische Beschlüsse. Zu den AfD-Mitgliedern, gegen die ein Parteiausschluss angestrengt wird, gehört auch Jörg Gasda.
Ihm wird im Zusammenhang der Kandidatenliste für die „Original“-AfD Wahlfälschung vorgeworfen, berichtete der Sender MDR. So soll Gasda Wahlzettel für die Listenerstellung in mindestens einem Fall für ein anderes Parteimitglied ausgefüllt haben.
„Bild“ zitiert einen Sprecher der Landespartei mit den Worten, „die Betroffenen“ hätten „Beschlüsse der Parteigremien vorsätzlich missachtet beziehungsweise hintertrieben.“ „Ohne Vollmacht“ hätten sie eine „Kandidatenliste im Namen der Partei eingereicht“ und damit gegen die Parteisatzung verstoßen.
Höcke gilt als prominentester Vertreter des Rechtsaußen-Flügels der Partei. Zuletzt wurde er wegen der Verwendung eines SA-Slogans zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Seine Verteidigung hat Revision gegen das Urteil eingelegt.
Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels stand, die Parteiausschlussverfahren richteten sich gegen Mitglieder der AfL-Liste. Richtig ist, dass sie sich gegen die Mitglieder der anderen Liste richten. Wir haben den Fehler korrigiert.