Wenn tatsächliche oder vermeintliche Clan-Angehörige oder Mafia-Mitglieder vor Gericht stehen, kocht der Volkszorn regelmäßig hoch. Müssen diese Verbrecher auch noch je zwei bis drei Verteidiger haben, die sie selbst bezahlen – womöglich aus dem Ertrag ihrer illegalen Geschäfte oder Straftaten? Machen sich die Damen und Herren Rechtsanwälte nicht zu Komplizen ihrer Mandanten, denen sie – so nimmt der Leser an – exorbitante Rechnungen stellen? Lässt sich der Rechtsstaat hier nicht vorführen?
![Die Strafverteidiger Dennis Bock und Friedrich Fülscher](https://cdn.statically.io/img/img.welt.de/img/debatte/kommentare/mobile244465842/6802508977-ci102l-w1024/Kombo-Anwaelte.jpg)
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Die Strafverteidiger Dennis Bock und Friedrich Fülscher
Quelle: WELT
Landen Mafia-Mitglieder vor Gericht, wird ihren Anwälten oft Komplizenschaft und Raffgier vorgeworfen – und der Rechtsstaat angezweifelt. Nichts könnte falscher sein, schreiben zwei bekannte deutsche Strafverteidiger in einem Gastbeitrag.