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Um ein harmonisches Miteinander an der Universität zu ermöglichen, gelten an der Veterinärmedizinischen Universität Wien die folgenden Regelungen zum Aufenthalt von Hunden am Campus.
Allgemeine Regelungen
- Mit Ausnahme der eingezäunten Hundeauslaufzone (gegenüber der Bibliothek) gilt die allgemeine Leinenpflicht.
- Bissige Hunde müssen zusätzlich einen Beißkorb tragen.
- Jeglicher Hundekot ist in die Abfallbehälter zu entsorgen. Dazu stehen Spender gefüllt mit Einweg-Kotsäckchen flächendeckend zur Verfügung.
- Hunden ist der Aufenthalt in Labors und Hörsälen verboten.
- Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt in oder vor Hörsälen, Kursräumen etc. abgelegt werden.
Spezielle Regelungen für Hunde von Mitarbeiter:innen und Studierenden
Alle an die Vetmeduni Vienna mitgebrachten Hunde müssen mit einer gültigen Vetmed-Hundemarke gekennzeichnet sein. Ohne diese Marke erfolgt kein Einlass. Patienten (erkennbar an Passierschein/Rechnung) sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Es gelten die allgemeinen Regelungen der Hundeordnung. Darüberhinaus ist Hunden von Mitarbeiter:innen und Studierenden der Aufenthalt in Stallungen, Untersuchungs- und Behandlungsräumen verboten.
Zuwiderhandeln gegen allgemeine und spezielle Bestimmungen hat den Entzug der Vetmed-Hundemarke zur Folge.
Zum Merkblatt zur Hundehaltung an der Vetmeduni Vienna (PDF, 123 KB)