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Steuererklärung Das große Steuer-ABC: Das können Sie alles von der Steuer absetzen

Steuererklärung 2017: Sie können sich etliche Ausgaben vom Finanzamt zurückholen
Steuererklärung 2017: Sie können sich etliche Ausgaben vom Finanzamt zurückholen.
Die Steuererklärung steht an: Die Altersvorsorge und beruflich nötige Umzüge lassen sich besser absetzen. Im großen ABC der Steuererklärung erklärt der stern die wichtigsten Posten.

Abgabefristen

Der bisherige Stichtag 31. Mai verschiebt sich ab 2019 um zwei Monate nach hinten. Wer seine Steuererklärung für 2018 selbst macht, hat also bis zum 31. Juli Zeit, die Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Die verlängerte Abgabefrist gilt dauerhaft. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein engagiert, hat ebenfalls zwei Monate mehr Zeit, seine Belege zusammenzusuchen. Statt wie bisher Ende des Jahres ist die Abgabefrist nun Ende Februar des Folgejahres - für die Steuererklärung 2018 also erst am 29. Februar 2020.

Aber Vorsicht: Steuerpflichtige, die die Frist versäumen und keine Fristverlängerung beantragt haben, sollen ab 2019 automatisch mit einem Verspätungszuschlag belegt werden.

Die passende Software für die Steuererklärung 2018 gibt es hier.

Altersvorsorge

Aufwendungen für die Altersvorsorge sind absetzbar. Dazu gehören etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse oder zu Versorgungswerken. Es gilt ein Höchstbetrag von 23.712 Euro. Für 2017 erkennt das Finanzamt nur 84 Prozent der Aufwendungen an; 2018 sind es 86 Prozent.

Arbeitszimmer

Steuerzahler dürfen das Finanzamt nur dann an den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beteiligen, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum wird steuerlich nicht anerkannt, stellte der Bundesfinanzhof in einer Grundsatzentscheidung klar.

Arbeitnehmer, die nicht überwiegend daheim arbeiten, für deren Tätigkeiten aber kein anderer Platz zur Verfügung steht - beispielsweise Lehrer oder Außendienstmitarbeiter - können bis zu 1250 Euro absetzen. Dies sollten sie sich vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, das erleichtert den Umgang mit dem Finanzamt. Mehr Infos dazu finden Sie hier

Auslandsstudium

Wenn ihr Kind außerhalb Europas studiert, sollte es in jedem Fall seinen Erstwohnsitz bei den Eltern behalten oder wieder anmelden - Eltern haben dann weiterhin Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge. 

Beerdigung

Ausgaben für eine Beerdigung - also für das Begräbnis selbst, Grabstein, Grabstätte, Blumenschmuck etc. - können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, soweit sie den Wert des Erbes übersteigen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Belege

Künftig müssen mit der Steuererklärung keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann diese aber einfordern. Also besser Quittungen und Co. aufheben. Tipp: Wenn Sie ungewöhnliche Belastungen haben, reichen Sie die Belege freiwillig ein. Das spart Zeit.  

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Berufsverbände

Wer Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband ist, kann die gezahlten Beiträge in voller Höhe geltend machen. Bei einer erstmaligen Angabe spart ein Beleg Rückfragen vom Sachbearbeiter.

Betriebliche Altersvorsorge

Die staatliche Rente wird in Zukunft kaum ausreichen, um den Lebensabend zu bestreiten. Daher fördert der Gesetzgeber das Sparen fürs Alter. Mit einem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen vor allem Niedriglohnempfänger Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge erwerben. Der geförderte Höchstbetrag kletterte 2017 von 2976 auf 3048 Euro pro Jahr. 2018 liegt der Betrag bei 3120 Euro. Steuerfrei (aber nicht sozialversicherungsfrei) können zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen weitere 3120 Euro jährlich sein.

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Bewerbungskosten

Kosten für Bewerbungen können in voller Höhe abgesetzt werden - auch wenn sie erfolglos waren. Kosten für entsprechende Bücher, Fachzeitschriften oder Kurse werden ebenso steuerlich berücksichtigt wie Ausgaben für Bewerbungsmappen oder die Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen. Wer nicht mehr alle Ausgaben belegen kann, darf pauschal 2,50 Euro pro elektronischer und 8,50 Euro für per Post versendete Bewerbungen ansetzen. Als Nachweise dafür gelten Kopien der Bewerbungsschreiben und -antworten.

Ehrenamt - auch das gehört in die Steuererklärung 

Ehrenamtliche Arbeit lohnt sich, auch bei der Steuererklärung: Durch einen Übungsleiter-Freibetrag darf jeder bis zu 2100 Euro (in den Jahren vor 2013) bzw. 2400 Euro ab 2013 im Jahr steuerfrei dazuverdienen, etwa als Chorleiter, Trainer oder Pfleger. Wer sich bei Vereinen oder sozialen Institutionen als Vorsitzender oder Kassenwart engagiert, kann bis zu 720 Euro als steuer- und sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigung erhalten.

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Freibeträge

Der Grundfreibetrag, bis zu dem ein Single keine Steuern zahlen muss, steigt 2019 von 9000 Euro auf 9168 Euro Jahresverdienst. Für Paare gilt der doppelte Betrag. Analog erhöht sich der Unterhaltsfreibetrag, bis zu dem Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, auf 9168 Euro.

Firmenwagen

Auch wer einen Firmenwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb privat nutzt, wird steuerlich entlastet. Statt die üblichen ein Prozent des Listenpreises müssen nur 0,5 Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden. Der Rabatt gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden. 

Gerichtskosten

Sollten Ihnen im Steuerjahr beruflich bedingte Anwalts- oder Gerichtskosten entstanden sein, so können Sie diese in der Höhe der Belege absetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Viele haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich von der Steuer abziehen: Für Haushaltshilfen, Pflegeleistungen oder laufende Gartenarbeiten können zu 20 Prozent direkt von der Steuer abgezogen werden. Der Maximalbetrag ist auf 4000 Euro pro Jahr begrenzt. Das gilt übrigens auch für Aufwendungen in der Zweit- oder Ferienwohnungen. Allerdings gilt der Höchstbetrag für alle Wohnsitze zusammen.

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Kinderzuschlag

Wer wenig verdient, bekommt einen Kinderzuschlag. Dieser wurde Anfang 2017 um 10 Euro auf je 170 je Monat erhöht. Dieser Betrag gilt auch 2018.

Kinderbetreuung

Alle Eltern können zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten absetzen, höchstens aber 4000 Euro pro Kind. Vorausgesetzt, das Kind ist nicht älter als 14 Jahre. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen. Ausgaben für Freizeitaktivitäten, wie Gebühren für den Sportverein oder den Reitunterricht, sind nicht steuerlich absetzbar. 

Kinderfreibetrag

Ab Juli 2019 steigt das Kindergeld um zehn Euro je Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag erhöht sich für Paare, die steuerlich zusammen veranlagt sind, von 4788 Euro auf 4980 Euro. Allerdings gibt es - wie bisher auch - nur eines von beidem. Das Finanzamt prüft im Einzelfall von sich aus, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger sind. 

+++ Wie der Staat Alleinerziehende abzockt +++

Pendlerpauschale

Egal ob Auto, Zug, Rad oder zu Fuß: Für den Weg zur Arbeit gibt es pro vollen Kilometer eine Entfernungspauschale (im Volksmund: Pendlerpauschale) von 30 Cent - allerdings zählt nur eine Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Schummeln sollte man nicht: Für das Finanzamt zählt nur die kürzeste Straßenverbindung – außer, wenn eine tatsächlich gefahrene längere Strecke verkehrsgünstiger ist.

Kleines Rechenbeispiel: Um über den Pauschbetrag von 1000 Euro zu kommen, muss ein Arbeitnehmer, der an 220 Tagen ( dies ist der durchschnittliche Wert bei Arbeitnehmern) zur Arbeit fährt, mindestens 16 Kilometer zurücklegen (16 x 0,3 x 220 = 1056).

Renovierung und Montage

Rechnungen für Renovierungen, Ausbesserungen und Modernisierungen können anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Der Staat berücksichtigt 20 Prozent der Kosten von maximal 6000 Euro, also 1200 Euro. Mieter und Hausverwalter kommen ebenso wie Eigentümer in den Genuss der Steuererleichterung. Auch die Kosten für die Wartung und Reparatur von Kühlschrank, Herd oder Waschmaschine werden anerkannt. Achtung: Die Zahlung muss unbar geleistet werden – und Materialkosten werden nicht berücksichtigt.

Reisekosten

Seit 2010 möglich: In der Steuererklärung muss das Finanzamt künftig die Kosten für eine Dienstreise anteilig als Werbungskosten anrechnen, auch wenn die Reise teilweise private Gründe hatte.

Rürup-Rente

Ab 2017 sind die Beiträge für die Rürup-Rente besser absetzbar. Der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente erhöht sich von 22.767 auf 23.362 Euro. Zudem wächst der Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtige, von 82 auf 84 Prozent. 2018 steigt der Betrag auf 86 Prozent.

Scheidungskosten in der Steuererklärung

Seit 2013 sind Scheidungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar. Für Fälle, die davor liegen, kann man sich auf ein BFH-Urteil berufen - und eventuell die Kosten doch absetzen. 

Telefon und Internet

Wer seinen Telefon- und Internetanschluss auch beruflich nutzt, kann einen Teil der Kosten absetzen. Ohne Einzelnachweis werden 20 Prozent des Rechnungsbetrages anerkannt, maximal 20 Euro im Monat.

Trennungsjahr

Für das Trennungsjahr können sich die ehemaligen Partner noch einmal gemeinsam versteuern lassen, sie erhalten dann letztmalig den Splittingtarif. Das lohnt sich besonders bei deutlichen Einkommensunterschieden.

Unterhalt

Unterhaltskosten für einen Dritten können abgesetzt werden und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Für das Jahr 2017 sind maximal 8820 Euro abziehbar und damit 168 Euro mehr als für 2016. Im Jahr 2018 steigt der Betrag auf 9000 Euro.

Umzug

Die Arbeitsstunden einer Spedition für einen privaten Umzug lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Ist der Umzug beruflich veranlasst, können die Aufwendungen als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Pauschbetrag für Umzüge, die bis Ende Januar 2017 durchgeführt wurden, beträgt für Ledige 746 und für Verheiratete 1493 Euro – für spätere Umzüge aber 764 und 1528 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt die Pauschale auf 337 Euro. Aber auch erweitere Kosten, die sich rund um den Umzug ansammeln, können steuerlich geltend gemacht werden. Hat ein Kind in der neuen Schule Probleme und braucht Nachhilfeunterricht, können die Kosten dafür bis maximal 1926 Euro abgesetzt werden.

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kg/bak

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