Kolumne „Der Haushälter“

Investmentfonds oder ETFs: Was die Vorabpauschale ist – und warum sie dieses Jahr deutlich teurer ist

Indexfonds (ETF) bilden Aktienindizes wie etwa den Dax ab. Dennoch entwickeln sich nicht alle ETF immer gleich. Dafür gibt es mehrere Gründe.

Indexfonds (ETF) bilden Aktienindizes wie etwa den Dax ab.

Nach dem Jahreswechsel kommt auf viele Besitzer von Investmentfonds oder ETFs eine kleine Überraschung zu. Es geht um die sogenannte Vorabpauschale, die im Januar versteuert werden muss. Das ist bei Kapitalerträgen ungewöhnlich, denn sonst gilt das Prinzip: Nur wer Geld einnimmt – zum Beispiel mit Zinsen – muss darauf Abgeltungssteuer zahlen. Die Vorabpauschale ist hingegen eine Art Anzahlung auf die Steuer beim späteren Verkauf. Das Finanzministerium legt für jedes Jahr einen Basiszins fest, der sich einigermaßen im aktuellen Zinsumfeld bewegt. Mit ein paar Rechenschritten kommt pro Fonds ein Betrag heraus, den man versteuern muss, wenn man nicht doch noch vor dem Jahreswechsel verkauft.

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Unterm Strich macht aber kein Anleger ein schlechtes Geschäft. Die Datenbank Taxbox hält hinter den Kulissen für die Banken fest, welche Wertentwicklungen es in Ihrem Depot gab und welche Vorabsteuern Sie schon im Lauf Ihres Investorenlebens bezahlt haben. Bei einem späteren Verkauf werden diese gezahlten Vorabsteuern dann angerechnet.

Basiszins war zwei Jahre lang negativ

Zwei Jahre lang war der Basiszins negativ, somit fiel für niemanden diese Steuer an, und 2020 war er mit 0,07 Prozent sehr niedrig. Pro 10.000 Euro Aktien-Fondswert waren es damals bloß 90 Cent. Jetzt können Sie sich als Faustregel merken: Pro 10.000 Euro Aktien-Fondswert fallen maximal 33 bis 35 Euro Vorabsteuer an, je nach Kirchenzugehörigkeit.

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Ist der Fonds oder ETF dieses Jahr nicht besonders gut gelaufen und hat zum Jahreswechsel weniger als 1,78 Prozent Plus geschafft, verringert sich die Steuer. Ebenso, wenn es Ausschüttungen gab. Für Fonds mit anderen Wertpapieren, wie Anleihen oder Immobilienanteilen, gelten andere Verrechnungssätze. Teurer als 50 Euro pro 10.000 Euro Anlagesumme wird es auch dort nicht. Ihr Depotkonto sollte im Januar also nicht völlig abgegrast sein, sonst können Überziehungszinsen anfallen.

Hendrik Buhrs ist Geldanlage­redakteur bei „Finanztip“ und kümmert sich an dieser Stelle ums Haushalten. Weitere Tipps gibt er in seinen Ratgebern und dem wöchentlichen Newsletter unter finanztip.de/newsletter. Alle bisherigen Kolumnen finden Sie hier.

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