Europäische Flüchtlingspolitik : Das individuelle Recht auf Asyl muss ersetzt werden
Wer an der Asylpraxis in Deutschland etwas ändern will, muss zwingend auf europäischer Ebene handeln, da das Asylrecht weitestgehend vergemeinschaftet und dem nationalen Gesetzgeber entzogen ist.
Von der Reform der „Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik“, die derzeit in Brüssel verhandelt wird, ist nur wenig zu erhoffen, da sie das grundlegende Problem nicht angeht: Der Konstruktionsfehler des europäischen Asylrechts und damit auch der deutschen Asylpraxis besteht darin, dass beide auf einer Lüge gründen: Wir gestalten unser Asylrecht als Individualrecht aus und sind zugleich nicht bereit, den Anspruch in unbegrenztem Umfang einzulösen, der daraus resultiert.
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