Checkliste im Todesfall

Dr. Thomas Asmus
Mitgründer, Rechtsanwalt und Steuerberater
Stand:
May 28, 2024
Lesedauer:
2
min

Angehöriger verstorben - was tun? Neben der Trauerbewältigung kommen nach einem Todesfall viele weitere Aufgaben auf die Hinterbliebenen zu. Um den Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Fristen nicht zu verlieren, haben wir in diesem Artikel eine Checkliste im Todesfall der fünf wichtigsten Punkte für Sie erstellt, die Ihrer Orientierung dienen soll.

  1. Erbenstellung überprüfen
  2. Sterbeurkunde beschaffen
  3. Ausschlagung prüfen
  4. Erbschein beantragen
  5. Verträge kündigen

1. Erbenstellung überprüfen

Erbe wird man entweder durch letztwillige Verfügung (Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag) oder gesetzliche Erbfolge. Wer eine letztwillige Verfügung des Verstorbenen besitzt, muss diese umgehend beim Nachlassgericht abgeben. Insofern ist vorrangig zu prüfen, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt und was darin verfügt wurde.  

Tipp: Sie möchten wissen, welche Aufgaben genau in Ihrem individuellen Erbfall zu erledigen sind? Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch alle Aufgaben.

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2. Sterbeurkunde beschaffen

Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument, mit dem die Erben gegenüber Behörden, Banken und Vertragspartnern den Tod des Verstorbenen nachweisen. Sprechen Sie zunächst das Bestattungsunternehmen an, das Sie mit dem Begräbnis beauftragt haben. Falls Sie die Sterbeurkunde selbst beantragen wollen, wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat. Es besteht eine gesetzliche Pflicht, einen Todesfall innerhalb von drei Werktagen gegenüber dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Einzureichen sind Personalausweis, Totenschein, Geburtsurkunde und ggf. Ehe- oder Partnerschaftsurkunde bzw. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, wenn der Verstorbene verheiratet, verwitwet oder geschieden war.  

3. Ausschlagung prüfen

Als Erbe übernehmen Sie mit dem Tod automatisch Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen. Ist der Nachlass überschuldet, sind also die geerbten Schulden und Verbindlichkeiten höher als die Vermögenswerte, sollten Sie die Ausschlagung des Erbes in Betracht ziehen. Hierzu ist es hilfreich, ein Nachlassverzeichnis anzulegen. Wir empfehlen Ihnen, das Erblotse-Nachlassverzeichnis zu nutzen und dort die Vermögenswerte und Schulden sowie die durch den Erbfall ausgelösten Kosten einzutragen. Falls die Schulden die Vermögenswerte übersteigen, können Sie innerhalb von sechs Wochen die Ausschlagung erklären. Aber auch nach den sechs Wochen ist unter Umständen noch eine Anfechtung der dann erfolgten Annahme durch Fristversäumnis möglich.

4. Erbschein beantragen  

Um auf die Bankkonten des Verstorbenen zuzugreifen, ist es notwendig, sich als rechtmäßiger Erbe auszuweisen. Hierfür reicht in der Regel ein eröffnetes notarielles, Testament oder ein eindeutiges eröffnetes eigenhändiges Testament. In der Praxis weigern sich jedoch die Banken oft diesen Nachweis zu akzeptieren, weswegen es sich anbietet einen Erbschein zu beantragen, der vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt wird. Dieser Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Für die Ausstellung des Erbscheins fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten. Der Erblotse unterstützt Sie online bei der Beantragung Ihres Erbscheins.  

5. Verträge kündigen

Um den Nachlass zu schonen, ist es wichtig Verträge und Abonnements zu identifizieren, die gekündigt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Mietverträge, Versicherungen, Telefon- und Internetverträge, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Mitgliedschaften in Vereinen und Organisationen. Überprüfen Sie die jeweiligen Kündigungsfristen, da eine verspätete Kündigung zu finanziellen Belastungen führen kann. Mietverträge gehen beispielsweise auf die Erben über und können  spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Auch bei der Lebensversicherung und Unfallversicherung ist Eile geboten, um etwaige Ansprüche nicht zu verlieren. Für die zeitsparende Kündigung der Verträge nutzen Sie am besten den kostenlosen Erblotse-Kündigungsservice.

Wir hoffen unsere Checkliste im Todesfall hilft Ihnen bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen. Neben diesen fünf wichtigsten Schritten gibt es natürlich noch vieles weiteres zu beachten und zu erledigen. Weitergehende Informationen und Hilfestellungen erhalten Sie mit dem kostenlosen Erblotse-Konto oder telefonisch von unseren Nachlassexperten. Legen Sie Ihren Erbfall an und vereinbaren Sie einfach einen Termin.

"Nach einem Verlust ist es entscheidend, den Überblick zu behalten. Wir helfen Ihnen, die wichtigsten Schritte klar und strukturiert zu meistern."
Jesper Richter-Reichhelm,
Mitgründer von Erblotse

Häufig gestellte Fragen zur Checkliste im Todesfall

Was ist zu tun, wenn jemand stirbt? Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es viele bürokratische Formalitäten zu erledigen. Zunächst sollte ein Arzt aufgesucht werden, der einen Totenschein ausstellt. Danach müssen die Angehörigen benachrichtigt, ein Bestattungsunternehmen beauftragt und Versicherungs- und Bankunterlagen eingesehen werden.
Wann muss der Todesfall der Bank gemeldet werden? Angehörige, Erben oder Bevollmächtigte müssen die Bank, bei der die verstorbene Person ein oder mehrere Konten unterhielt, über den Todesfall informieren.
Wer meldet den Verstorbenen bei der Krankenkasse ab? Im Todesfall müssen sich die Hinterbliebenen um die Abmeldung bei der Krankenkasse kümmern. Dazu benötigen sie die Sterbeurkunde, die das Standesamt des Sterbeortes aufgrund der Todesbescheinigung ausstellt. Die Krankenkasse muss rechtzeitig informiert werden, damit der Versicherungsschutz offiziell beendet werden kann.
Was zahlt die Krankenkasse für die Bestattung? Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Die Bestattungskosten müssen aus dem Erbe des Verstorbenen bezahlt werden. Reicht das Erbe nicht aus, müssen die Angehörigen für die Bestattungskosten aufkommen.
Wer darf Geld vom Konto des Verstorbenen abheben? Nach dem Tod des Kontoinhabers haben nur die Erben und Bevollmächtigte Zugriff auf das Konto. Erben müssen sich gegenüber der Bank legitimieren, zum Beispiel durch einen Erbschein. Eine Vollmacht oder Verfügungsberechtigung kann also die Abwicklung des Kontos erleichtern.

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