In der Energieberatung wird Ihnen gezeigt, wie Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie senken können. Dazu kommt eine Energieberaterin oder ein Energieberatender (Energieeffizienzexpertin oder Energieeffizienzexperte) zu Ihnen nach Hause und nimmt den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes genau unter die Lupe. Mit der geförderten Beratung sollen Sie qualitätsgesicherte Informationen und Vergleichsmöglichkeiten erhalten, um den eigenen Energieverbrauch besser zu verstehen, einschätzen und bewerten zu können.
Als Ergebnis der Energieberatung erhalten Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ganz nach d Ihrem Budget – entweder für eine komplette oder schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen zum Energiesparen.
Dadurch werden Sie in die Lage versetzt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch zu senken. Dies hilft auch dabei, Fehlinvestitionen zu vermeiden. So kann der Energieberater auch über Förderprogramme u.a. vom BMWK informieren, die Sie beim energetischen Sanieren finanziell unterstützen.
Wen fördert die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude?
Die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ richtet sich an folgende Zielgruppen:
- Haus- und Wohnungseigentümerinnen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Mietende und Pachtende
- kleine und mittlere Unternehmen
Was wird gefördert?
Das BMWK übernimmt 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude. Die Höchstförderung beträgt bei
- Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro und bei
- Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro.
Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro gibt es, wenn der Berater den Energieberatungs-Bericht (einen individuellen Sanierungsfahrplan) in einer Wohnungseigentümerversammlung einer WEG vorstellt. Denn bei WEG treffen oft unterschiedliche Interessen der verschiedenen Eigentümer aufeinander. So sind Abstimmungsprozesse über Investitionsentscheidungen zeitaufwendiger. Um die richtige Auswahl der Modernisierungsmaßnahmen zu treffen, kann ein qualifizierter Berater/eine qualifizierte Beraterin erforderliche Sanierungsschritte erläutern.
Voraussetzungen für die staatliche Förderung
Um vom Angebot der Energieberatung zu profitieren, muss
- Ihr Gebäude in Deutschland stehen;
- der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen
Wie erhalte ich die Förderung für eine Energieberatung?
Ganz einfach: Sie suchen sich einen fachlich qualifizierten Energieberater/eine fachlich qualifizierte Energieberaterin unter www.energie-effizienz-experten.de. Den Antrag stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort finden Sie das Online-Antragsformular. Sie können den Energieberater/die Energieberaterin bevollmächtigen dann stellt er oder sie den Antrag für Sie. Dies gilt auch für den Fall, dass eine WEG vertreten durch einen Verwalter oder einen Beirat handelt.
Was bietet ein individueller Sanierungsfahrplan?
Für die vom BMWK geförderte Energieberatung für Wohngebäude wurde der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) entwickelt. Dazu wurde eine bundesweit einheitliche Methodik zur Darstellung des Energieberatungsberichts festgelegt. Sie erhalten einen leicht verständlichen und ansprechend visuell aufbereiteten Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, Energiespar-Potenziale und anstehende empfohlene Sanierungsschritte sowie Kosten.
Bei der Umsetzung bestimmter Maßnahmen des iSFP im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent.
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