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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Handyversicherung übernimmt die Reparaturkosten für Schäden an Ihrem Smartphone oder ersetzt das Gerät im Fall eines Totalschadens.
  • Die Versicherung zahlt unter anderem, wenn Ihr Handy herunterfällt und das Display bricht (Displayschäden), das Gerät ins Wasser fällt (Wasserschäden) oder der Akku überhitzt (Elektronikschäden).
  • Sie können den Versicherungsschutz um einen Diebstahlschutz erweitern, um Ihr Handy auch bei Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl zu schützen.
  • Bei CHECK24 erhalten Sie eine Versicherung für die neuesten Smartphone-Modelle bereits ab etwa fünf Euro im Monat.

Handyscreen mit Schutzschild-Icon vor blauem Hintergrund

Grundlegende Leistungen der Handyversicherung

Das Smartphone ist immer und überall dabei. Wird das Handy gestohlen oder beschädigt, ist das daher sehr ärgerlich. Nicht nur ist das Mobilfunkgerät plötzlich weg oder nicht mehr nutzbar – auch die Reparatur beziehungsweise der Austausch kann teuer werden. Sorgen Sie daher am besten mit dem passenden Ver­sicherungs­schutz vor, um bei einem Schaden finanziell abgesichert zu sein!

Sofortschutz oder Wartezeit?

Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Neukauf eines Handys beziehungsweise Smartphones eine Versicherung abschließen, erhalten Sie bei allen Versicherern einen Sofortschutz. Ansonsten kann es zu einer Wartezeit von vier Wochen kommen, bevor der Versicherungsschutz beginnt.

Bei einigen Versicherern können Sie Handys nur bis zu einem bestimmten Gerätealter versichern. Es gibt aber auch Anbieter, die ohne Wartezeit und unabhängig vom Gerätealter einen Sofortschutz anbieten.

Alle Versicherungen im Versicherungsvergleich beinhalten folgende Leistungen:

  • Displayschäden

    Ein typisches Beispiel für einen Displayschaden wäre, dass Ihnen Ihr Handy aus der Hand fällt und durch den Sturz auf den Boden das Display bricht.

  • Flüssigkeitsschäden

    Die Handyversicherung leistet bei Flüssigkeitsschäden – also wenn das Gerät nicht mehr funktioniert, weil Flüssigkeit eingedrungen ist. Ein Beispiel wäre, dass das Handy in die Toilette gefallen ist. Ausgenommen sind Schäden durch Witterungseinflüsse, wie etwa Regen.

  • Kurzschluss und weitere Elektronikschäden

    Versichert sind auch Elektronikschäden durch Kurzschluss, Überspannung, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Induktion oder Brand.

  • Bedienungsfehler

    Ein Beispiel für einen Bedienungsfehler wäre, dass Sie versehentlich eine Systemdatei löschen und Ihr Handy dadurch unbrauchbar wird.

  • Vandalismus und Sabotage

    Beschädigt ein Unbekannter Ihr Handy vorsätzlich derart, dass es nicht mehr benutzbar ist, besteht Versicherungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nicht wissen, wer der Verursacher ist und dieser somit nicht selbst haftbar gemacht werden kann.

   

Im Schadensfall übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten – abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.

Premium-Absicherung mit Diebstahlschutz

Ihre Geräteversicherung fürs Handy beziehungsweise Smartphone können Sie auf Wunsch mit zusätzlichem Diebstahlschutz abschließen. Dann besteht neben den oben genannten Schäden auch in diesen Fällen Versicherungsschutz:

  • Diebstahl (je nach Tarif abhängig davon, ob das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde)
  • Raub und Plünderung (wenn Ihnen das Handy unter Anwendung oder Androhung von Gewalt entwendet wird)
  • Einbruchdiebstahl aus der verschlossenen Wohnung oder dem verschlossenen Haus
  • Einbruchdiebstahl aus Fahrzeug (teilweise eingeschränkt auf das Handschuhfach oder nicht einsehbaren Kofferraum zwischen 6 und 22 Uhr)

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Auch eine Hausratversicherung deckt im Normalfall keine Schäden an Handys und Elektrogeräten ab. Ausgenommen sind lediglich Schäden, die durch Gefahren wie Feuer, Blitz, Leitungswasserschäden innerhalb der eigenen vier Wände abgedeckt sind.

Wird Ihr Handy gestohlen, erhalten Sie vom Versicherer nach dessen Ermessen entweder ein Ersatzgerät oder den entsprechenden Geldwert ausgezahlt. Dabei wird der aktuelle Zeitwert des versicherten Gerätes oder der Marktwert zugrunde gelegt.

Häufigste Schäden

Fast 76 Prozent aller gemeldeten Handyschäden sind Displayschäden. Fällt das Gerät aus der Tasche auf den Boden, kann das prompt einen Displaybruch oder eine defekte Touchscreen-Einheit nach sich ziehen.

Wasser und Elektronik – das passt nicht gut zusammen. Einmal nicht aufgepasst – und eine ausgelaufene Flasche im Rucksack verursacht einen Wasserschaden an der empfindlichen Elektronik des Handys. Ebenfalls keine Seltenheit sind Probleme mit dem Mikrofon oder den Lade- und Kopfhörerbuchsen (circa fünf Prozent aller gemeldeten Fälle) – hier gibt es häufig Wackelkontakte oder andere Probleme. Handys sind außerdem ein beliebtes Diebesgut (weitere fünf Prozent aller Schadensmeldungen). Zu den sonstigen Schadensfällen, die 13 Prozent der gemeldeten Fälle ausmachen, gehören unter anderem Elektronikschäden, zum Beispiel durch einen Kurzschluss oder Überspannung, oder Fehler durch falsche Bedienung des Gerätes.

Dies sind die häufigsten Handyschäden.

Häufige Fragen

Allgemein

  • Wann lohnt sich eine Handyversicherung?

    Eine Handyversicherung lohnt sich, wenn Sie sich ein neues Handy oder Smartphone anschaffen und dieses umfassend gegen diverse Schadensrisiken absichern möchten. Im Schadensfall erhalten Sie schnelle Hilfe von Ihrem Versicherer und bleiben nicht auf den Reparatur- oder Austauschkosten sitzen.

  • Gibt es eine Handyversicherung ohne Wartezeit?

    Ja, es gibt auch Handyversicherungen ohne Wartezeiten. Bei den meisten Handyversicherungen ist jedoch oft eine Wartezeit vorgeschrieben. Erst nach dieser gilt dann der Versicherungsschutz.

    Bei CHECK24 finden Sie auch einen Versicherungsschutz, der direkt nach Abschluss in Kraft tritt. Gegebenenfalls kann dann aber eine Überprüfung des Gerätezustandes durch eine entsprechende App des Versicherungsanbieters notwendig sein.

  • Was ist zu beachten, wenn ich als versicherte Person nicht der Käufer des Handys bin?

    Unterscheiden sich versicherte Person und Käufer, so benötigen wir hierfür eine schriftliche Erklärung. In dieser muss der Käufer des Gerätes versichern, dass das Handy von der versicherten Person genutzt wird. Bitte beachten Sie, dass keine Geräte versichert werden können, die im Rahmen eines Leasingvertrages erworben wurden.

  • Greift die Hausratversicherung bei Diebstahl?

    Entwenden Diebe ihren Hausrat, zu dem auch das Smartphone zählt, dann greift in der Regel auch eine gute Hausratversicherung. Ihr Handy muss sich jedoch zu diesem Zeitpunkt in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung befunden haben. Die Versicherung springt jedoch nicht ein, wenn Ihr Handy außerhalb der eigenen vier Wände geklaut wird. Das Smartphone gehört nur zum Hausrat, wenn es sich in der eigenen Wohnung befindet.

    Außerdem kann die Hausratversicherung ihr Handy bei Leitungswasserschäden innerhalb der eigenen vier Wände schützen. Wann genau die Hausrat jedoch greift, hängt vom Versicherer und dem Tarif ab. Displayschäden und Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, deckt die Hausrat beispielsweise nicht ab. Display- oder Glasschäden sind ein Fall für die Handyversicherung.

  • Kann das Handy einer minderjährigen Person versichert werden?

    Selbstverständlich kann das Handy auch versichert werden, wenn der Besitzer noch nicht volljährig ist. In diesem Fall muss ein Erziehungsberechtigter die Versicherung abschließen und als versicherte Person eingetragen werden. Wird der Besitzer des Gerätes volljährig, können Sie den Vertrag bei uns auf ihn übertragen lassen.

  • Kann man auch Tablets versichern?

    Manche Versicherer bieten auch Versicherungsschutz für Tablets oder andere elektronische Geräte an, zum Beispiel Notebooks. Dabei hängt es ganz vom jeweiligen Anbieter ab, ob die Tablet-Versicherung mit zur Handyversicherung zählt oder als eigenständige Versicherung angeboten wird. Eine Versicherung für Tablets und iPads wird bei CHECK24 in Kürze verfügbar sein.

    Handyversicherungen zählen zu den Elektronikversicherungen. Diese Versicherungen bieten neben dem Versicherungsschutz für Smartphones häufig auch einen Geräteschutz für weitere Elektrogeräte an –  etwa für Tablets und Laptops sowie Smartwatches, Digitalkameras und E-Book-Reader.

    Möchten Sie ein Tablet oder einen Computer versichern, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung auch die Kosten für eine mögliche Datenrettung übernimmt. So besteht auch bei Schäden an der Festplatte eine Chance, wichtige Dokumente zu retten.

Leistungsumfang

  • Kann ich eine Handyversicherung für ein Handy abschließen, das älter als 12 Monate ist?

    Sie können auch ein Handy versichern, das älter als 12 Monate ist. Die Auswahl an Versicherern ist mit zunehmendem Handyalter deutlich geringer. In der Regel sind Handyversicherungen nämlich dazu ausgelegt, Neukäufe abzusichern.

    Vergleichen Sie daher stets beim Neukauf die verschiedenen Handytarife, um für ihre persönliche Situation ideal und günstig abgesichert zu sein.

  • Was bedeutet Sofortschutz?

    Bei Neugeräten (nicht älter als 14 Tage) haben Sie bei allen Versicherungen einen sofortigen Versicherungsschutz mit Kauf der Handyversicherung. Bei Geräten, die älter als 14 Tage sind, setzen manche Versicherungen eine mehrwöchige Wartezeit voraus, in der keine Schäden reguliert werden.

  • Greift die Handyversicherung bei Verlust?

    Eine Handyversicherung greift nicht zwingend bei grober Fahrlässigkeit, d.h. wenn man die Sorgfaltspflicht stark vernachlässigt und damit einen Schaden herbeiführt. Der Verlust des Smartphones ist damit nicht zwingend versichert. Wenn man das Handy/Smartphone liegenlässt und es dadurch nicht mehr im sicheren Gewahrsam hat, kann dieses als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden.

    Im Vergleichsrechner von CHECK24 finden Sie Tarife, die grobe Fahrlässigkeit sowie Diebstahl außerhalb des sicheren Gewahrsam versichern. 

  • Kann ich eine Handyversicherung nachträglich abschließen?

    Eine Handyversicherung sollte möglichst direkt mit dem Kauf oder kurz danach abgeschlossen werden. Gerade bei neuen Smartphones ist es zum Beispiel besonders ärgerlich, wenn ein Displayschaden entsteht. Trotzdem ist es auch möglich, das Smartphone nachträglich zu versichern.

    Das Maximalalter, bis zu dem das Handy versichert werden kann, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Über CHECK24 können Sie aber beispielsweise auch Handys versichern lassen, die bereits länger in Gebrauch sind.

    Die Handyversicherung leistet jedoch nie für einen Schaden, der bereits vor dem Vertragsabschluss entstanden ist. Einige Versicherer prüfen den Gerätezustand über eine dafür zu installierende App.

  • Kann ich eine Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen?

    Ja, in unserem Online-Vergleich finden Sie mehrere Tarife ohne Selbstbeteiligung. Wählen Sie in den Filtereinstellungen ganz einfach „ohne Selbstbeteiligung” aus, um sich nur diese Tarife anzeigen zu lassen.

    Für alle weiteren Tarife können Sie im Tarifrechner von CHECK24 einsehen, wie hoch die Selbstbeteiligung jeweils ausfällt. Je nach Art des Smartphones und dessen Kaufpreis kann sich die Höhe der Selbstbeteiligung unterscheiden.

Schadensfall

  • Welche Schäden deckt eine Handyversicherung ab?

    Welche Schäden genau von der Handyversicherung abgedeckt werden, hängt von dem gewählten Tarif ab.

    In der Regel versichert:

    • Display- und Bruchschäden
    • Schäden durch Überspannung, Brand und Flüssigkeit.

    Außerdem können je nach Tarif auch Diebstahl-Schäden zusätzlich versichert sein.

    Folgende Schäden sind über CHECK24 ebenfalls vollständig oder teilweise gedeckt:

    • Bedienungsfehler
    • Vandalismus
    • und Sabotage.
  • Bei wem melde ich einen Schaden?

    Einen Schaden an Ihrem Handy melden Sie ganz einfach über CHECK24 – am besten telefonisch unter 089 / 24 24 12 54. Den Rest erledigen wir für Sie.

  • Was versteht man unter Schäden, die während der Dauer der Herstellergarantie eintreten? Bin ich während der Zeit versichert?

    Selbstverständlich haben Sie ab Abschluss Ihres Vertrags, unter Berücksichtigung einer Wartezeit bei Gebrauchtgeräten, einen Versicherungsschutz. Jedoch sind Schäden, für die der Hersteller im Rahmen seiner Herstellergarantie aufkommen muss, auch durch diesen zu beheben. Hierzu gehören beispielsweise Softwarefehler oder Rückrufaktionen zu Akkus. Auch bei Vorschäden, die von einer Reparaturwerkstatt behoben wurden (zum Beispiel Displaytausch), besteht Anspruch auf Garantie bei der Reparaturwerkstatt.

  • Wer übernimmt die Reparatur im Schadensfall?

    Unsere Versicherer arbeiten mit in Deutschland ansässigen und tätigen Reparaturdienstleistern zusammen, die für die Wiederherstellung von Geräteschäden von den jeweiligen Herstellern verifiziert sind. Bei einigen Anbietern besteht zudem die Möglichkeit, nach Einreichen eines Kostenvoranschlags, die Reparatur auch bei einer Werkstatt seiner Wahl durchführen zu lassen und somit das Einsenden des Gerätes zu vermeiden.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung eines Schadensfalls?

    Unsere Versicherer arbeiten mit unterschiedlichen Reparaturdienstleistern. Die Reparatur dauert, abhängig vom Anbieter, zwischen zwei bis zehn Werktage. Sie können uns helfen, diese Zeit zu verkürzen, indem Sie uns direkt alle notwendigen Unterlagen – zum Beispiel Kaufbeleg und Schadensmeldung – zusammen mit dem defekten Gerät einsenden. Details hierzu entnehmen Sie bitte der Anleitung, die wir Ihnen im Schadensfall zukommen lassen.

  • Wie erfahre ich den Bearbeitungsstand im Schadensfall?

    Vom Reparaturdienstleister werden Sie per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.

CHECK24 Service

  • Kann ich meine Verträge online verwalten?

    Ja, Sie können Ihren Vertrag zur Handyversicherung ganz bequem über das CHECK24-Versicherungscenter verwalten. Hier können Sie auch Ihre weiteren Versicherungsverträge hinzufügen.

  • Welche Versicherungen nehmen am CHECK24-Vergleich teil?

    Detaillierte Informationen zu den teilnehmenden Versicherern finden Sie hier.

  • Was ist die CHECK24-Testnote?

    CHECK24-TarifnoteCHECK24 hat alle im Online-Vergleich angebotenen Tarife der Handyversicherung getestet und hinsichtlich der angebotenen Leistungen sowie der Vertragsbedingungen der Anbieter mit Schulnoten von 1,0 bis 4,0 bewertet. Die Tarifnoten finden Sie direkt im CHECK24 Vergleich. Sie bieten eine zusätzliche Orientierung beim Vergleichen verschiedener Angebote.

Andreas Meier
Leiter Kundenberatung

„Unsicher, welcher Tarif der richtige für Ihr Smartphone ist? Ich helfe Ihnen weiter – mit Rat & Tat sowie 15 Jahren Erfahrung.”

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie verschiedene Tarifvarianten der Handyversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie verschiedene Tarifvarianten der Handyversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Sicherer Gewahrsam

Einfacher Diebstahl ist nur versichert, wenn sich das Handy im sogenannten sicheren Gewahrsam befunden hat. Gegeben ist dieser, wenn ein fremder Zugriff auf das versicherte Gerät sofort bemerkt und abgewehrt werden könnte. Dafür muss sich das Gerät im direkten Blickfeld befinden beziehungsweise so nah am Körper sein, dass man bemerken kann, wenn ein Dieb zugreift.

Kein Versicherungsschutz über die Handyversicherung besteht in der Regel, wenn der Versicherte

Ebenfalls kritisch ist das Tragen eines Rucksacks sowie einer Gürtel- oder Handtasche seitlich oder auf dem Rücken – insbesondere an Orten mit viel Publikumsverkehr.

Wie umfangreich die Sicherung sein muss, hängt unter anderem auch davon ab, wie groß der Gefährdungsgrad in der entsprechenden Situation am jeweiligen Ort ist. Beispielsweise wird in einer voll besetzten U-Bahn körperlicher Kontakt zum Handy selbst oder zum Verschluss der Tasche, in der sich das Gerät befindet, vorausgesetzt.

Wichtig

Wichtig: Eine allgemeingültige Aussage, welcher Fall versichert beziehungsweis nicht versichert ist, kann nicht getroffen werden. Bei einer Schadensmeldung erfolgt grundsätzlich eine Prüfung des Einzelfalls.