PR/Business Insider
  • Grundsätzlich erlaubt: Mieter dürfen in der Regel ein Balkonkraftwerk* anbringen, ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Dennoch raten wir, vorab immer mit dem Vermieter Rücksprache zu halten.
  • 2024 sollen die Rechte der Mieter bezüglich privater Balkonkraftwerke weiter gestärkt werden. Jedoch sind weiterhin Verbote möglich, etwa durch Bauvorschriften oder Denkmalschutz.
  • Die Installation einer Mini-Solaranlage muss in jedem Fall im Marktstammdatenregister gemeldet werden.

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Die Energiewende nimmt Fahrt auf. Immer mehr Menschen möchten ihren eigenen Beitrag zur nachhaltigen Stromerzeugung leisten. Und dazu noch den ein oder anderen Euro durch selbst erzeugten Strom einsparen. Balkonkraftwerke bieten dafür eine ideale Möglichkeit, auch als Mieter bei der Energiewende mitzumachen. Die kleinen Kraftwerke, die auf Balkonen oder Terrassen installiert werden, nutzen Sonnenenergie, um Strom zu erzeugen, der sich direkt im Haushalt nutzen lässt. Günstige Angebote findet ihr im Internet. So bietet zum Beispiel der Anbieter Kleines Kraftwerk ein Komplettpaket mit 25 Jahren Garantie: Das 880-Wp-Balkonkraftwerk* ist bereits für unter 600,00 Euro zu haben.

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Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. verzeichnet einen rasanten Anstieg: So seien im vergangenen Jahr in Deutschland mehr als eine Million neue Solaranlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung installiert worden, so viele wie noch nie zuvor!

Doch was ist eigentlich rechtlich erlaubt, wenn man als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren möchte? Kann der Vermieter dies verbieten? Und wer meldet die Anlage beim Netzbetreiber an? In diesem Ratgeber klären wir alle wichtigen Fragen rund um Balkonkraftwerke in eurer Mietwohnung.

2024: Politik stärkt Privathaushalte

Die Bundesregierung begrüßt den Boom von Balkonkraftwerken in Privathaushalten nicht nur – sie unterstützt den Trend. Denn: Der Anteil erneuerbarer Energien am (Brutto-)Stromverbrauch hierzulande soll von aktuell knapp 40 auf 80 Prozent ausgebaut werden. Hier kommt das im April 2024 verabschiedete Solarpaket I ins Spiel, das neue Regelungen für Balkonkraftwerke mit sich bringt. Privatpersonen soll es fortan noch einfacher gemacht werden, ein eigenes kleines Kraftwerk zu installieren. So wurde die Einspeisegrenze von 600 auf 800 Watt erhöht, die Anmeldung im Marktstammdatenregister stark vereinfacht und die Meldepflicht beim Netzbetreiber gestrichen.

Kann der Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?

Grundsätzlich dürfen Mieter in Deutschland ein Balkonkraftwerk installieren, ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Bauvorschriften: In manchen Bundesländern oder Gemeinden gibt es spezielle Bauvorschriften, die die Installation von Balkonkraftwerken regeln. Diese Vorschriften müssen in jedem Fall beachtet werden. Auch dann, wenn die Anlage zu schwer für den Balkon ist – oder dauerhafte bauliche Veränderungen mit sich bringt – können Wohnungseigentümergemeinschaften ein Verbot aussprechen.
  • Denkmalschutz: Steht das Haus unter Denkmalschutz, kann die Installation eines Balkonkraftwerks durch die Denkmalschutzbehörde untersagt werden.
  • Vereinbarungen im Mietvertrag: Im Mietvertrag können zum aktuellen Zeitpunkt noch Regelungen enthalten sein, die die Installation von Solaranlagen einschränken.

Zusätzlich will die Bundesregierung im Jahr 2024 den Ausbau von Solarstrom in Deutschland mit einem wichtigen Schritt weiter stärken: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant, die Montage dieser Mini-Kraftwerke in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen sowohl im Wohneigentumsgesetz (WEG) als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen.

Was bedeutet das konkret?

  • Wohnungseigentümer und Mieter haben künftig einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb ihrer Balkon-Solaranlage vom Vermieter beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft. Jedoch: Eine fachgerechte Montage ist dabei Grundvoraussetzung.
  • Die Hürden für die Installation von Balkonkraftwerken sinken somit deutlich, da die Zustimmung vorher noch verweigert werden konnte.
  • Klimaschutz wird einfacher: Balkon-Solaranlagen tragen zur Energiewende bei und helfen, den CO₂-Ausstoß zu senken.

Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, ist noch unklar. Stand Mai 2024 befindet sich der Entwurf noch im Gesetzgebungsprozess.

Unser Tipp: Vor der Installation eines Balkonkraftwerks solltet ihr euch mit den Bauvorschriften in eurer Region vertraut machen. Prüft, ob das Haus unter Denkmalschutz steht und ob euer Balkon eine Mini-Solaranlage überhaupt tragen kann. Außerdem solltet ihr den Mietvertrag sorgfältig durchlesen, um mögliche Einschränkungen zu erkennen.

Kann ich als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?

Ja, in der Regel können Mieter ein Balkonkraftwerk installieren. Allerdings: Wie bereits erklärt, ist eine fachgerechte Installation zwingende Voraussetzung. Die Montageanleitung des Balkonkraftwerks enthält wichtige Hinweise zur Installation und zum Betrieb der Anlage. Am besten beauftragt ihr einen zertifizierten Installateur, um sicherzustellen, dass die Anlage sicher und normgerecht installiert wird. Zudem empfehlen wir immer, den Vermieter über euer Vorhaben zu informieren. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es kann dazu beitragen, unnötigen Ärger zu vermeiden.

Kinderleichte Anmeldung dank Plug-and-Play-Prinzip

Eine kombinierte Anlage, inklusive zweier Solarpanels, Speicher und Halterung haben wir beim Anbieter Tink entdeckt. Das Besondere? Laut Hersteller funktioniert diese Mini-PV-Anlage von Anker* nach dem sogenannten Plug-and-Play-Prinzip. Das heißt, ihr müsst den Stecker lediglich in die Steckdose stecken und mit eurem WLAN verbinden. Schon kann die Nutzung starten. Außerdem könnt ihr überschüssigen Strom speichern – bis zu 1,6 Kilowattstunden. So seid ihr für Regentage ohne Sonne bestens gerüstet.

Wer meldet das Balkonkraftwerk an: Mieter oder Vermieter?

Die Anmeldung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister obliegt dem Mieter. Der Vermieter muss die Anlage nicht anmelden.

Was Mieter wissen müssen: Checkliste für die Anmeldung und Installation eures Balkonkraftwerks

Vor der Installation:

  • Nachweis zur Anmeldung: Benötigt werden Unterlagen für die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Informationen dazu findet ihr auf den jeweiligen Websites.
  • CE-Kennzeichen: Stellt sicher, dass eure Anlage ein CE-Kennzeichen besitzt, welches die Einhaltung der EU-Richtlinien bestätigt.
  • Haftpflichtversicherung: Klärt mit eurer Versicherung, ob eure bestehende Haftpflichtversicherung die neue Solaranlage abdeckt. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Police notwendig.

Technische Punkte:

  • Tragfähigkeit eures Balkons: Vergewissert euch, dass die Balkonkonstruktion die Last des Balkonkraftwerks tragen kann. Lasst dies im Zweifelsfall von einem Fachmann überprüfen.
  • Stecker und Zähler: In der Regel benötigt ihr keinen zusätzlichen Wieland-Stecker. Ob ein neuer Stromzähler notwendig ist, hängt von eurem Netzbetreiber und der Leistung eurer Anlage ab. Informiert euch hierzu vorab.

Optik und Rückbau:

  • Optische Beeinträchtigung: Balkonkraftwerke sind in der Regel unauffällig und beeinträchtigen die Optik des Balkons nur geringfügig. Achtet bei der Auswahl auf ein Design, das euch gefällt.
  • Rückbau: Moderne Balkonkraftwerke sind rückbaufähig. Die Demontage sollte durch einen Fachmann erfolgen, um Schäden an Balkon oder Fassade zu vermeiden.

Weitere Informationen:

  • Fördermöglichkeiten: Informiert euch über mögliche Förderprogramme in eurer Region.
  • Anmeldung: Denkt daran, euer Balkonkraftwerk nach der Installation im Marktstammdatenregister anzumelden.
  • Fachberatung: Bei Fragen oder Unsicherheiten steht euch ein Elektroinstallateur oder Energieberater zur Verfügung.

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