Mädchen (4) stirbt beim Spielen: Staatsanwalt ermittelt gegen Kita-Erzieher

Nach dem Tod des Mädchens wurden vor dem Kindergarten Blumen, Kerzen und selbstgemalte Bilder abgelegt

Nach dem Tod des Mädchens wurden vor dem Kindergarten Blumen, Kerzen und selbstgemalte Bilder abgelegt

Foto: Horst Welke

Limburgerhof (Rheinland-Pfalz) – Es ist ein Ort, an dem Eltern ihre Kinder vertrauensvoll in die Obhut von Erziehern geben. Doch das Vertrauen wurde im Februar erschüttert: Ein Mädchen (4) strangulierte sich beim Spielen im Außenbereich der Kita „Haus des Kindes“. Jetzt ermittelt dir Staatsanwaltschaft gegen drei Mitarbeiter.

Geklärt werden soll, ob der Tod des Kindes in der Kita „bei sachgerechter Aufsicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können“, sagt der leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber der „Rheinpfalz“. Es bestehe der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung. Die Beschuldigten sollen vernommen werden.

Kind starb in der Kita durch Topfstelzen

Bereits nach dem schrecklichen Vorfall am 15. Februar in der Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Die Kita musste damals ihre Öffnungszeiten reduzieren: Fast die Hälfe der Erzieher fielen aus – zum Teil wegen Grippe, aber auch wegen der psychischen Belastung nach dem Unglück.

Topfstelzen, mit denen sich das Kind offenbar an der Rutsche stranguliert hatte, wurden als erste Konsequenz in allen kommunalen Kindergärten der Gemeinde verboten.

Das Unglück ereignete sich im Februar im Außenbereich der Kindertagesstätte

Das Unglück ereignete sich im Februar im Außenbereich der Kindertagesstätte

Foto: Horst Welke

Wurde die Aufsichtspflicht verletzt?

Ströber erklärte damals: „Die wahrscheinlichste Variante ist, dass das Kind sich unabsichtlich mit dem Spielen auf der Rutsche stranguliert hat.“

Hersteller warnen beim Kauf von Topfstelzen vor der möglichen Strangulationsgefahr. Sie weisen auch darauf hin, Kinder ab drei Jahren nur unter Aufsicht damit spielen zu lassen. Ob diese Pflicht von den Kita-Mitarbeitern verletzt wurde, soll nun geklärt werden.

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