Früher in die Ferien?: Das kostet Schwänzen für den Sommerurlaub

Die Kultusministerien in allen Bundesländern machen derzeit wieder Jagd auf Eltern, die ihre Kinder ein paar Tage vor Ferienbeginn oder ein paar Tage nach Ferienende nicht in die Schule schicken

Die Kultusministerien in allen Bundesländern machen derzeit wieder Jagd auf Eltern, die ihre Kinder ein paar Tage vor Ferienbeginn oder ein paar Tage nach Ferienende nicht in die Schule schicken

Foto: picture alliance / Caro

Schule schwänzen, um günstiger in den Sommerurlaub zu kommen, kann für Eltern teuer werden.

Wer Pauschalreisen bucht, kennt den Effekt: Flöge man ein paar Tage vor den Ferien oder nach den Ferien, wäre die Reise deutlich günstiger. Bei einer vierköpfigen Familie macht das schnell mal 1000 Euro Preisunterschied aus. Die Schulen machen es den Eltern auch leicht: Es gibt in der letzten Woche kaum mehr Unterricht, stattdessen werden Filme gezeigt. Die Schüler verpassen also nix.

Die große BILD-Abfrage in den Bundesländern

NIEDERSACHSEN: Unentschuldigtes Fernbleiben des Unterrichts ist laut niedersächsischem Schulgesetz eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden. „Ausnahmen müssten schriftlich beantragt und gut begründet sein. Günstigere Flugtickets sind kein triftiges Argument“, so eine Sprecherin des Kultusministeriums in Hannover.

HAMBURG: Pro Fehltag und Kind können in Hamburg 250 Euro fällig werden, unabhängig davon, ob vor oder nach den Ferien geschwänzt wird. Fährt eine Familie mit mehreren schulpflichtigen Kindern in den Urlaub und bleibt Schultagen fern, kann die Schulbehörde 350 Euro pro Tag einfordern.

BERLIN und BRANDENBURG nehmen bis zu 2500 Euro fürs Schulschwänzen.

THÜRINGEN: Die Linken-Regierung zeigt sich bei Schulschwänzern knallhart. Es drohen Bußgelder bis 1500 Euro.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Verletzung der Schulpflicht kann Eltern an der Ostsee viel Geld kosten. Bis zu 2500 Euro werden fällig! In Paragraf 50 des Landesschulgesetzes steht sogar, dass „Schüler, die die Schulpflicht nicht erfüllen, zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn andere Mittel erfolglos geblieben oder nicht Erfolg versprechend sind.“

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Es drohen bis zu 1000 Euro Bußgeld.

BREMEN: Die Hansestadt listet die Maximal-Strafe von 1000 Euro für den Fall auf, dass den Eltern „Schummel-Ferien“ nachgewiesen werden können!

RHEINLAND-PFALZ: Der nahe Flughafen Frankfurt am Main lockt auch die Eltern zu günstigeren Reisen vor und nach den Ferien. Strafen: bis 1500 Euro.

HESSEN: Das Kultusministerium sagt, dass der Bußgeldkatalog bei Verstößen im Zusammenhang mit Schulferien bis einschließlich fünf Fehltagen unmittelbar vor/nach den Schulferien ein Bußgeld/Pauschale in Höhe von mindestens 200 Euro vorsieht. Im höchsten Fall bis 1000 Euro.

BADEN-WÜRTTEMBERG, SAARLAND und NORDRHEIN-WESTFALEN: Auch hier werden 1000 Euro fällig, wenn man am Flughafen auffliegt.

BAYERN: In Nürnberg gab es dieses Jahr zu Oster- und Pfingstferien 150 Fälle, am Flughafen Memmingen 135 Fälle. Immer wieder fliegen am Flughafen Eltern mit ihren Kindern auf. Strafen: bis 1000 Euro.

SACHSEN-ANHALT und SACHSEN: Laut Kultusministerium sind Schüler laut Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet, es gilt die Schulpflicht – auch an Tagen vor oder nach den Ferien. Wer dagegen verstößt, dem drohen Bußgelder bis 1000 Euro.

Hat der Artikel nicht gehalten, was er versprochen hat? Haben Sie Fehler gefunden? Jetzt melden.