Schon beim Launch der werbefreien Experience der Meta-Plattformen in der EU wirkte das Bezahlmodell für EU User wie eine Kompromisslösung. Meta führte das Abonnement vornehmlich ein, um sich gegen EU-Regularien zu schützen. Denn der Konzern wollte die Einwilligung aller User für die Nutzung personenbezogener Daten erwirken, musste aber aufgrund der Datenschutzregularien in der EU eine Alternative anbieten. Doch diese Alternative ist nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit dem Digital Markets Act vereinbar. Der EU-Kommissar Thierry Breton erklärt auf X, dass diese binäre Wahl nur eine scheinbare Auswahl bietet. Die EU ist der Meinung, dass den Usern keine äquivalente Experience geboten wird, wenn sie sich gegen das Datensammeln entscheiden.
The #DMA is here to give back 🇪🇺 users the power to decide over their #data#Meta has forced millions of users across EU into a binary choice : “pay or consent”.
— Thierry Breton (@ThierryBreton) July 1, 2024
In our preliminary conclusion this is a breach of the DMA.
Today we take an important step to ensure Meta complies. pic.twitter.com/lGXagHuq7J
Werbefreie Instagram und Facebook Experience bei Meta ist da:
Das sind die Kosten
![© dole777 - Unsplash, Veränderungen via Canva vorgenommen, Smartphone mit Apps Icons von Instagram und Facebook auf Screen](https://cdn.statically.io/img/onlinemarketing.de/wp-content/uploads/2024/07/image-2.png)
Was die EU von Meta verlangt und wie hoch eine Strafzahlung ausfallen könnte
In der Pressemitteilung der EU-Kommission erklärt diese, dass Metas Pay-or-Consent-Prinzip gegen Artikel 5(2) des DMA verstoße. Dabei heißt es auch, dass User, die eine Einwilligung zum Teilen ihrer personenbezogenen Daten nicht geben, eine äquivalente Alternative der Plattformerfahrung erhalten sollten. Diese wollte Meta für die EU, die Schweiz und den EEA mit dem kostenpflichtigen Abonnement – das 9,99 Euro monatlich kostet (über das Web 12,99 Euro) – liefern. Doch die EU-Kommission sieht darin keine Alternative und legt dar:
[…] In particular, Meta’s model:
- Does not allow users to opt for a service that uses less of their personal data but is otherwise equivalent to the “personalised ads” based service.
- Does not allow users to exercise their right to freely consent to the combination of their personal data.
To ensure compliance with the DMA, users who do not consent should still get access to an equivalent service which uses less of their personal data, in this case for the personalisation of advertising […].
Diese vorläufigen Erkenntnisse hat die Kommission nun an Meta weitergeleitet. Der Konzern kann diese prüfen und sich schriftlich beschweren. Werden die Erkenntnisse aber bestätigt, läge der Verstoß gegen geltendes EU-Recht vor.
The "Pay or Consent" advertising model of Meta fails to comply with the Digital Markets Act.
— European Commission (@EU_Commission) July 1, 2024
Our preliminary findings show that this choice forces users to consent to the combination of their personal data and fails to provide them a less personalised but equivalent version of… pic.twitter.com/KJPNfQ71a1
Dann könnte die EU-Kommission, sofern Meta keine andere äquivalente Alternative schafft – also eine Experience ohne Einwilligungspflicht, die aber auch nichts kostet –, Strafzahlungen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes von Meta anberaumen. Bei Metas weltweitem Umsatz von knapp 135 Milliarden US-Dollar im Jahr 2023 wäre das eine empfindliche Strafe. Bei wiederholten Verstößen können die Zahlungsaufforderungen auch 20 Prozent dieses Umsatzes betragen. Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Wettbewerb in der EU, kommentiert:
Our investigation aims to ensure contestability in markets where gatekeepers like Meta have been accumulating personal data of millions of EU citizens over many years. Our preliminary view is that Meta’s advertising model fails to comply with the Digital Markets Act. And we want to empower citizens to be able to take control over their own data and choose a less personalised ads experience.
Meta muss beim Datensammeln zurückrudern
Der Social-Media-Konzern muss im Europäischen Wirtschaftsraum vorerst auch darauf verzichten, personenbezogene Daten für das KI-Training derart sammeln zu können, dass User nur via Opt-out davon Abstand nehmen können. Dagegen hatten Datenschützer:innen und die Irish Data Protection Commission (DPC) Beschwerde eingelegt. Als Folge legte Meta die Pläne, die eine Änderung der Datenschutzrichtlinie für den 26. Juni vorgesehen hatten, auf Eis. Der Konzern gibt sich enttäuscht und wird die Meta AI ohne diese Datensammeloption erstmal nicht nach Europa bringen.
We are committed to bringing Meta AI, along with the models that power it, to more people around the world, including in Europe. But, put simply, without including local information we’d only be able to offer people a second-rate experience. This means we aren’t able to launch Meta AI in Europe at the moment.
Die Zeiten des simplen und teilweise kaum regulierten Datensammelns sind in der EU für Konzerne wie Meta vorbei. Zugleich heißt das für die User auch, dass eine Reihe von Features und Experiences erst einmal nicht gelauncht werden. Einst hatten Instagram und Co. sogar mit dem Gedanken kokettiert, sich aus Europa zurückzuziehen, sollten die Datenschutzregeln ihnen nicht genug Spielraum gewähren. Das war kaum ernst gemeint und Spielraum ist da. Doch die Balance zwischen Datenschutz, Datengenerierung und Feature-Optimierung auf Basis komplett freiwillig gegebener User-Daten muss noch gefunden werden.
Nach Kritik:
Meta legt KI-Training in der EU auf Eis
![Foto von Julian Christ auf Unsplash (Änderungen vorgenommen via Canva), Hand hält Smartphone. Hier sind die App Icons von Meta drauf zu sehen.](https://cdn.statically.io/img/onlinemarketing.de/wp-content/uploads/2024/07/image-3.png)
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