Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist mit rund 33.000 Studierenden an neun Studienakademien und drei Campus sowie dem Center for Advanced Studies die größte Hochschule Baden-Württembergs. Gemeinsam mit 9.000 ausgewählten Unternehmen sowie sozialen und gesundheitsnahen Einrichtungen sorgt die DHBW für einen in Theorie und Praxis exzellent qualifizierten Fach- und Führungskräftenachwuchs in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Sozialwesen und Gesundheit.
Seit 1. Januar 2023 ist sie Teil der dualen European University EU4Dual.
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Heidenheim ist einer der neun landesweiten Standorte der DHBW. Sie hat ihren Hauptsitz in der Marienstraße 20 nahe dem Bahnhof Heidenheim. Weitere Vorlesungsgebäude befinden sich in der Wilhelmstraße in Heidenheim sowie im Kloster Ulm-Wiblingen. Für die derzeit ca. 170 Beschäftigten, 900 Lehrbeauftragten und rund 2.400 Studierenden bietet die DHBW Heidenheim attraktive Arbeits- und Studienbedingungen. Seit Juni 2012 ist sie zudem mit dem Zertifikat der familiengerechten Hochschule ausgezeichnet.
Im Studienfachbereich Gesundheit ist folgende Stelle zu besetzen:
Professur für Hebammenwissenschaft und Geburtshilfe (m/w/d)
Stellenbeginn: nächstmöglicher Zeitpunkt
Arbeitsort: Heidenheim
Stellenumfang: 100 %
Dauer: unbefristet
Vergütung: W2
Verfahrensnummer: 2024-HDH-G-5
Ihre Aufgaben:
Der*Die Bewerber*in vertritt das Fachgebiet der Angewandten Hebammenwissenschaft in Lehre und Forschung.
Lehre in hebammenspezifischen und interprofessionellen Modulen
Begleitung von studentischen Arbeiten und Praxisprojekten
Beteiligung an den staatlichen Prüfungen im Studiengang
Inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung des Studienganges
Aktive Beteiligung an der Hebammenforschung und Forschungsaktivitäten der Hochschule
Mitarbeit am Ausbau internationaler Kooperationen in Forschung und Lehre
Übernahme von Aufgaben in der Selbstverwaltung der Hochschule
Ihr Profil:
Berufliche Ausbildung und Berufserfahrung als Hebamme/Entbindungspfleger (m/w/d)
Abgeschlossenes, einschlägiges Studium der Hebammenkunde/Hebammenwissenschaft, in den Gesundheitswissenschaften oder in einem vergleichbaren Studiengang
Pädagogische Eignung durch Erfahrung in Lehre und Ausbildung
Wünschenswert sind
Einschlägige Forschungserfahrung im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit oder der simulationsbasierten Lehre
Erfahrungen in interprofessionellen Kooperationen
Unser Angebot:
gut ausgestattetes Arbeitsumfeld
Angebote zur hochschuldidaktischen Weiterbildung an unserem Zentrum für Hochschuldidaktik und lebenslanges Lernen (ZHL)
betriebliches Gesundheitsmanagement
gute ÖPNV-Anbindung, Möglichkeit eines Zuschusses (Job-Ticket)
VorausgesetzVorausgesetzt werden gemäß § 47 LHG ein abgeschlossenes Hochschulstudium, besondere wissenschaftliche Befähigung (in der Regel Promotion), pädagogische Eignung sowie mindestens fünf Jahre berufspraktische Erfahrung, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Der*Die Bewerber*in muss zudem bereit sein, an der wissenschaftlichen Entwicklung, insbesondere durch Forschung und wissenschaftliche Weiterbildung, teilzuhaben. Erwartet wird ein besonderes Maß an Engagement, Kooperationsbereitschaft mit den beteiligten Unternehmen und Einrichtungen sowie die Bereitschaft zur Gremienarbeit.
Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Beamtenverhältnis auf Probe, andernfalls im unbefristeten Angestelltenverhältnis. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als Professor*in ist in der Regel nach dreijähriger Bewährung im Beamtenverhältnis auf Probe möglich.
Das Bekenntnis der DHBW zu Vielfalt und Inklusion ist für unseren Erfolg von zentraler Bedeutung. Als Hochschule mit weltweiten Hochschulpartnerschaften und international tätigen Dualen Partnern wissen wir, dass unsere Studierenden und Mitarbeitenden ihr Potential nur dann voll ausschöpfen können, wenn sie die Freiheit haben, sie selbst zu sein.
Die Hochschule strebt in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher fachlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Grundsätze des AGG werden beachtet.
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