Die Technische Hochschule Aschaffenburg ist eine praxisorientierte, familiengerechte Hochschule im Rhein-
Main-Gebiet. Wir zeichnen uns durch hervorragende Studienbedingungen, hohe Qualität und exzellente Leistungen
in Forschung, Lehre, Transfer und Weiterbildung aus. Wir leben eine persönliche und lebendige Lern- und
Diskussionskultur auf dem Campus als einem Ort der Begegnung. Wir kooperieren mit der Wissenschaft und mit
Unternehmen im In- und Ausland und fördern den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs.
An der Technischen Hochschule Aschaffenburg ist zum
15.03.2025 die Stelle
der Präsidentin / des Präsidenten (m/w/d)
Bewerbungskennziffer vw-n-144
zu besetzen.
Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Hochschule, gibt Initiativen zur Entwicklung der Hochschule und
entwirft die Grundsätze der hochschulpolitischen Zielsetzungen. Die Präsidentin oder der Präsident hat den Vorsitz
der Hochschulleitung inne. Stellung und Aufgaben sind in Art. 31 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes
(BayHIG) festgelegt.der Präsident hat den Vorsitz der Hochschulleitung inne. Stellung und Aufgaben
sind in Art. 31 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes(BayHIG)festgelegt.
Die Technische Hochschule Aschaffenburg sucht eine überzeugungsstarke, integrierende und vernetzende Persönlichkeit
mit nachgewiesener Leitungserfahrung in den Bereichen Lehre, Forschung und Management einer
Hochschul- oder Wissenschaftsorganisation. Kommunikations- und Verhandlungsgeschick sowie Ideenreichtum
sind Voraussetzungen, um die Hochschule gemeinsam mit den Hochschulgremien für den nationalen und
internationalen Wettbewerb auf der Erfolgsspur zu halten. Dabei ist die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit
der Präsidentin oder des Präsidenten in der Hochschulleitung, mit dem Hochschulrat, dem Senat und
den weiteren Hochschulgremien die Grundlage für den Erfolg der Hochschule.
Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Hochschulrat gewählt und dem Bayerischen Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst zur Bestellung vorgeschlagen. Die Präsidentin oder der Präsident wird zur Beamtin oder
zum Beamten auf Zeit ernannt, wenn sie oder er vor der Bestellung bereits als Professorin oder Professor im Beamtenverhältnis
auf Lebenszeit an einer Hochschule des Freistaates Bayern steht. Andernfalls wird sie oder er in
einem befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt. Die Besoldung erfolgt nach BesGr. W3 zzgl.
Funktionsleistungsbezügen. Die Amtszeit umfasst zwölf Semester einschließlich des Semesters, in dem die
Bestellung wirksam wird.
Zur Präsidentin oder zum Präsidenten kann bestellt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung
besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft,
Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes
gewachsen ist (Art. 31 Abs. 2 BayHIG). Die Technische Hochschule Aschaffenburg begrüßt es, wenn sich Frauen
durch die Ausschreibung besonders angesprochen fühlen.
Interessiert? Bitte bewerben Sie sich mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen
bis zum 28.08.2024 über
unser Online-Portal unter
https://stellen.th-ab.de. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Kanzlerin, Frau Dr. Heide
Klug, Tel. 06021/4206-633 wenden.
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.th-ab.de/hochschule/die-thaschaffenburg/arbeiten-an-der-th-ab/stellenangebote
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63743 Aschaffenburg
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