Sein Fazit ist bitter: „Der journalistische Jagdtrieb hat die ,Spiegel‘-Journalisten grob fahrlässig handeln lassen“, sagt der frühere Generalbundesanwalt Alexander von Stahl. „Der ,Spiegel‘ hat sich jetzt nach 27 Jahren entschuldigt, nachdem ich im Jahre 2018 um die Aufarbeitung der Falschmeldung gebeten hatte.“
Von Stahl ist eines der Opfer eines Medienskandals, den wesentlich das Hamburger Magazin und sein damaliger Starjournalist Hans Leyendecker verursacht hatten. Es geht um die (längst als falsch enttarnte) Behauptung, bei der versuchten Festnahme zweier Topterroristen der „dritten Generation“ der linksextremistischen Terrorgruppe RAF auf dem Bahnhof der mecklenburgischen Kleinstadt Bad Kleinen am 27. Juni 1993 habe ein Beamter der Antiterroreinheit GSG-9 den Linksextremisten Wolfgang Grams „hingerichtet“.
Nun war es an der Kommission, die 2019 aufgeklärt hatte, wie Relotius erfundene Reportagen beim „Spiegel“ veröffentlichen konnte, den Fall Leyendecker und Bad Kleinen aufzuarbeiten. Das Ergebnis gleicht einer Ohrfeige.