Lars Windhorst bei einer Befragung im Wirtschaftsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtags zur Situation seiner angeschlagenen Werften
Quelle: picture alliance/dpa/Frank Molter
Lars Windhorst wollte aus Hertha BSC einen Weltklub formen. Nun liegt laut eines Zeitungsberichts gegen den Ex-Investor des Zweitligisten ein Haftbefehl vor, eine Gefängnisstrafe soll drohen. Windhorst kündigt eine Stellungnahme an.
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Lars Windhorst wollte mit Hertha BSC in die Champions League einziehen. Nun droht dem 47-Jährigen womöglich eine Gefängnisstrafe. Gegen den Unternehmer ist laut einem Bericht der „Immobilien-Zeitung“ ein Haftbefehl erlassen worden. Windhorst sei am 22. April nicht zu einer Gerichtsverhandlung am Amtsgericht in Hannover erschienen. Bei dem Termin ging es um das Insolvenzverfahren des Ihme-Zentrums in der niedersächsischen Landeshauptstadt, das Teil des Windhorst-Imperiums ist. Windhorst hat gegen den Haftbefehl Widerspruch eingelegt.
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Auch die wirtschaftlich angeschlagene Nobiskrug-Werft gehört zu seiner Unternehmensgruppe. Der Regierungschef von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, kritisierte Windhorst bei seinem Besuch der Werft. „In Schleswig-Holstein interessiert die Leute, dass man, wenn man etwas zusagt, es dann auch macht. Es ist die Zeit, in der Herr Windhorst handeln muss“, mahnte der CDU-Politiker.
Windhorst habe diverse Versprechen in der jüngeren Vergangenheit nicht eingehalten. Auch hier ließ sich der Unternehmer bei Gesprächen mit dem Betriebsrat und der IG Metall vertreten. Er kündigte an, sich am Mittwoch auf einer Pressekonferenz zu der Situation äußern.
Hohe Investitionen bei Hertha
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Bis 2022 hatte Windhorst 66,6 Prozent der Anteile an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA gehalten. Diese hatte er dann an „777 Partners“ veräußert – für nur 65 Millionen Euro. Windhorst selbst hatte ursprünglich rund 374 Millionen Euro in den damaligen Bundesligisten investiert. Der Unternehmer wollte aus Hertha BSC den „Big City Club“ und einen Dauergast in der Champions League machen. Stattdessen stieg der Klub 2023 in die Zweite Liga ab.
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Windhorst, einst als Wunderkind der deutschen Wirtschaft gefeiert und vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) protegiert, hatte schon häufiger Ärger mit der Justiz. Im Jahr 2010 wurde er vom Landgericht Berlin zu einer einjährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldbuße (108.000 Euro) verurteilt. Auch damals ging es um eine Insolvenz.