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„Reichsbürger“

Gericht verliest Durchsuchungsprotokoll

Veröffentlicht am 15.07.2024Lesedauer: 2 Minuten
Das OLG hat einen Bericht zu den Durchsuchungen am Schloss von Prinz Reuß verlesen. Archiv-Foto
Das OLG hat einen Bericht zu den Durchsuchungen am Schloss von Prinz Reuß verlesen. Archiv-FotoQuelle: Helmut Fricke/dpa

Die neun Angeklagten sollen einen gewaltsamen Umsturz geplant haben. Das OLG hat die Berichte über die Durchsuchungen bei den mutmaßlichen «Reichsbürgern» verlesen.

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Im Prozess um die mutmaßliche «Reichsbürger»-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen Bericht zu Durchsuchungsmaßnahmen verlesen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk trug dabei Angaben zu Durchsuchungen aus dem Dezember 2022 am Schloss Waidmannsheil von Reuß in Bad Lobenstein in Thüringen vor. Demnach waren mehrere Gebäude in einem entkernten und rohbauähnlichen Zustand. Im Jagdschloss wurden den Angaben zufolge die meisten Beweismittel sichergestellt - die Zimmer waren «zum Teil sehr vollgestellt und mäßig aufgeräumt», hieß es.

In einem Wildtiergehege fanden die Beamten laut Bericht zwei Lamas und ein Muffel - eine Schafart. In zwei Garagen standen Ruderboote und ein Mini-Bagger. Auf dem Gelände befand sich zudem eine goldene Pyramide aus Metall, in der zwei Stühle, ein Feldbett und ein Blechgefäß standen. Auch eine «unverschossene Patrone» fanden die Beamten.

Das Gericht kam allerdings nicht dazu, weitere Beweismittel einzuführen. Die Anwälte der neun angeklagten Männer und Frauen formulierten mehrere Widersprüche und Beanstandungen, als Fotos der Durchsuchung betrachtet wurden. Mehrere Anwälte kritisierten, dass die «Unverletzlichkeit der Wohnung» und Persönlichkeitsrechte von Reuß sowie seiner Partnerin und Mitangeklagten Vitalia B. verletzt würden. Die Fotos glichen einer «Home-Story von Schloss Waidmannsheil», so ein Anwalt.

Den Angeklagten in Frankfurt wird die Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt. Sie sollen einen Umsturz geplant und auch Tote in Kauf genommen haben. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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