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Keine Terminverschiebung

Verfassungsgericht lässt Hamburger Initiative gegen das Gendern abblitzen

Veröffentlicht am 03.07.2024Lesedauer: 3 Minuten
in Bayern gibt es schon ein Genderverbot für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Hamburg soll nachziehen, so eine Volksinitiative
In Bayern gibt es schon ein Genderverbot für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Hamburg soll nachziehen, so eine VolksinitiativeQuelle: picture alliance / SvenSimon

Die Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ wollte ihr Volksbegehren auf die Zeit nach den Sommerferien verlegen. Das Verfassungsgericht hat das nun abgelehnt – die Kläger hätten den zeitlichen Ablauf selbst so bestimmt.

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Die Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ ist mit ihrem Ansinnen auf Verschiebung ihres Volksbegehrens vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gescheitert. Der Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung sei unzulässig, teilte das Gericht mit. Die Volksinitiative wollte im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erreichen, dass das von ihr selbst beantragte Volksbegehren auf die Zeit nach den Hamburger Schulferien verschoben wird.

Das Gericht begründete seinen Beschluss vom Dienstag unter anderem damit, dass es die gewünschte Rechtsfolge gar nicht bewirken könne. Denn die Volksinitiative selbst habe am 10. April den Antrag auf das Volksbegehren gestellt. Damit sei der zeitliche Ablauf des weiteren Verfahrens gesetzlich vorgegeben. Für eine verfassungsgerichtliche Neubestimmung der Termine bestehe damit kein Raum, erklärte das Gericht. Und ein Gebot, Volksabstimmungen stets außerhalb der Ferienzeit abzuhalten, sei nicht ersichtlich.

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Initiative hat durch Antrag Verfahren selbst bestimmt

Es komme auch nicht darauf an, ob die Bürgerschaft die von der Volksinitiative vorgeschlagene weitere Verlängerung der Befassungsfrist möglicherweise zu Unrecht abgelehnt habe. Denn dadurch, dass die Initiative danach den Antrag auf das Volksbegehren gestellt habe, habe sie das Verfahren selbst in Gang gesetzt und ein Einwirken auf den zeitlichen Ablauf verunmöglicht.

Die von der Volksinitiative aufgestellte Behauptung, dass das Parlament von einer Fristverlängerung abgesehen habe, damit das Volksbegehren in die Schulferien falle, sei durch nichts belegt, betonten die Richter. Die weitere Rüge der Volksinitiative, der rot-grüne Senat sei dem gesetzlichen Auftrag nicht nachgekommen, eine Online-Abstimmung zu ermöglichen, könne ebenfalls nicht zu einer einstweiligen Anordnung führen.

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In einer ersten Reaktion kommentierte Jens Jeep, einer der Vertrauensleute der Initiative und von Beruf Notar, das Urteil so: „Die Begründung des Verfassungsgerichts ist für Nichtjuristen kaum verständlich. Die Richter befassen sich nicht inhaltlich mit der eigentlichen Frage, ob eine Volksabstimmung in den Sommerferien einen verfassungsrechtlich unzulässigen Eingriff in die Reche der Bürger beinhalte.“

66.000 Unterschriften für Volksbegehren nötig

Bei einem Volksbegehren müssen innerhalb von drei Wochen 66.000 Unterschriften zusammenkommen, was außerhalb der Ferienzeiten deutlich einfacher zu bewerkstelligen ist, als wenn viele Familien verreist sind. Nach Angaben der Volksinitiative muss das Volksbegehren zum Gendern den Vorgaben der Bürgerschaft zufolge am 18. Juli zeitgleich mit den Schulferien beginnen. Die Unterschriftensammlung selbst würde am 8. August starten und bis zum 28. August laufen – dem letzten Tag der Sommerferien.

Die Volksinitiative möchte erreichen, dass die Hamburger Verwaltung, Bildungseinrichtungen sowie städtische Unternehmen auf Gendersternchen und Doppelpunkte in Wörtern verzichten. Im Gesetzestext der Initiative für die Bürgerschaft heißt es, der Senat solle diesen Institutionen vorgeben, dass die deutschsprachige amtliche, schriftliche oder elektronische Kommunikation und Veröffentlichungen unter Einhaltung des amtlichen Regelwerks erfolge, die der Rat für deutsche Rechtschreibung empfehle.

jlau