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Eilklage eingereicht

Anti-Gender-Initiative verklagt Hamburg wegen zwei Vorgaben

Veröffentlicht am 20.06.2024Lesedauer: 2 Minuten
In Bayern und Hessen ist das Zwangs-Gendern in Schulen bereits verboten worden. Hamburg soll nachziehen, so eine Initiative
In Bayern und Hessen ist das Gendern in Schulen bereits verboten worden. Hamburg soll nachziehen, so eine InitiativeQuelle: picture alliance / SvenSimon

In Hamburg bereitet eine Initiative ein Volksbegehren über ein Gender-Verbot in Behörden und öffentlichen Einrichtungen vor. Doch weder der festgelegte Zeitraum noch die rein analoge Abstimmung passt den Organisatoren. Jetzt geht es vor Gericht.

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Die Hamburger Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ hat eine Klage beim Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht. Sie richtet sich damit juristisch gegen Vorgaben, die Hamburger Bürgern die digitale Unterstützung des angestrebten Volksbegehrens verwehren würden. Zudem kritisiert die Initiative, dass die Unterschriftensammlung ausschließlich während der Sommerferien stattfindet. Dies, so die Initiative, verletze das in der Hamburgischen Verfassung verankerte Bürgerrecht auf direkte Demokratie.

Die Initiative bemängelt, dass der rot-grüne Senat sich gegen die Einführung einer Online-Abstimmung bei Volksbegehren sträubt, obwohl das Volksabstimmungsgesetz (VAbstG) andere gleichwertige Verfahren zur Unterstützung vorsehe. „Das Volksabstimmungsgesetz stellt die Unterstützung in elektronischer Form nicht in das Belieben des Senats. Geregelt ist vielmehr ein Rechtsanspruch der Hamburger Bürger. Und der Senat ist zur Umsetzung verpflichtet“, sagt der Hamburger Notar Jens Jeep, der einer der Vertrauensleute der Initiative ist.

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„In einer Zeit, in der digitale Signaturen mittels Smartphone und Personalausweis rechtlich möglich sind, bleibt Hamburg in der digitalen Umsetzung zurück“, meint auch Claudia Guderian, Autorin und Künstlerin, die ebenfalls in der Initiative mitwirkt. Sie argumentiert, dass besonders junge Wähler, die bereits ab 16 Jahren bei der Europawahl teilnehmen dürfen, von der fehlenden Digitalisierung enttäuscht werden würden.

Das Drängen auf die digitale Abstimmungsmöglichkeit hängt auch damit zusammen, dass die Stimmensammlung – benötigt werden in dieser Stufe die Unterschriften eines Zwanzigstel der wahlberechtigten Hamburgerinnen und Hamburger – in die Sommerferien fällt. Das war von der Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken so beschlossen worden. Nach aktuellem Stand würde das Volksbegehren laut Initiative am 18. Juli 2024 zeitgleich mit den Schulferien beginnen. Von diesem Tag an werden auch die Unterlagen für die Briefeintragung verschickt. „Für Bürger, die bereits im Urlaub sind, kommt dies zu spät“, so die Initiative. Eine öffentliche Sammlung von Unterschriften würde am 8. August 2024 starten und am 28. August 2024 enden, dem letzten Tag der Schulferien.

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Jeep kritisiert das Vorgehen der Senatsparteien scharf: „Die Politik versucht zu verhindern, dass die Hamburger ihre Meinung zur Gendersprache in öffentlichen Einrichtungen und Schulen äußern können. Dies offenbart ein bedenkliches Verständnis von Demokratie.“ Ziel der Eilanträge sei nun die sofortige Einführung der Online-Unterstützung von Volksbegehren und die Verschiebung des Termins für die Unterschriftensammlung des Volksbegehrens gegen das staatliche Gendern auf die Zeit nach den Sommerferien.

jlau