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Islamismus

Bürgerschaft befasst sich mit Antrag zum Verbot von „Muslim Interaktiv“

Veröffentlicht am 30.05.2024Lesedauer: 3 Minuten
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Demonstranten mit Fahnen Spruchbändern und Plakaten sorgten bei der Muslim Interaktiv Demonstration Ende April für Aufsehen. Das hat jetzt ein politisches NachspielQuelle: picture alliance / ABB

Rund einen Monat nach den umstrittenen Demonstrationen des vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Netzwerks „Muslim Interaktiv“ in Hamburg, wird sich die Bürgerschaft mit den Vorgängen befassen – im Innen- und neu auch im Sozialausschuss.

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Nun also doch. Rund einen Monat nachdem eine Demonstration der Gruppe „Muslim Interaktiv“ am Hamburger Steindamm bundesweit für Empörung gesorgt hat, wird sich die Bürgerschaft intensiver mit der Frage beschäftigen, ob man ein Verbot der Gruppe vorantreiben kann. Formal wäre dafür das Bundesinnenministerium zuständig. Am Mittwoch haben die Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft einen Antrag eingebracht, der das Verbot „islamistischer Vereine“ wie „Muslim Interaktiv“, oder „Realität Islam“ fordert. Nach einer kurzen Debatte erzielten sie damit einen Teilerfolg. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ließen die Überweisung des Antrags in den Sozialausschuss zu.

Kurz vor dem umstrittenen Aufmarsch, der als islamistisch geltenden Gruppierung, bei der auf Schildern unter anderem der Slogan „Kalifat ist die Lösung“ zu lesen war, war die CDU mit einem Antrag, ein Verbotsverfahren für „Muslim Interaktiv“ zu prüfen, noch komplett gescheitert. SPD und Grüne stimmten nicht nur gegen den Antrag, sondern lehnten auch jede Befassung in einem Bürgerschaftsausschuss ab. Dafür hatte es nach dem Aufmarsch der Islamisten harsche Kritik in der Stadt gegeben. Wochenlang wurde den regierenden Fraktionen vorgeworfen, nicht genug gegen islamistische Gruppierungen in der Hansestadt zu unternehmen.

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Formal erklärten Vertreter von Rot und Grün nun, der Grund dafür, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen, seien die Anteile des Antrags, die eine bessere Präventionsarbeit fordern. Kinder und Jugendliche, so fordern es die Linken, sollen vor radikal islamistischen Einflüssen geschützt werden. Dazu sollen beispielsweise Kinder- und Jugendeinrichtungen in Stadtteilen, in denen Islamistinnen besonders aktiv sind, für ihre Arbeit gegen religiös begründeten Islamismus mehr Geld erhalten. Zudem fordern die Linken, den Senat auf, Methoden zu entwickeln, um in Hamburg entstandene Videos für Plattformen wie TikTok „nicht unwidersprochen“ zu lassen. Letztlich steht in dem Antrag der Linken aber deutlich auch die Forderung nach einem Verbot von „Muslim Interaktiv“ und ähnlicher Vereine aufgeschrieben. Auch damit darf und wird sich der Ausschuss also befassen.

Zuvor jedoch wird das Thema im Innenausschuss der Bürgerschaft aufgerufen. Dort steht in der kommenden Woche die politische Aufarbeitung der umstrittenen Demonstration sowie eines Folgeaufmarsches auf der Tagesordnung. Die Abgeordneten der Opposition wollen unter anderem detailliert wissen, warum sich die Sicherheitsbehörden außerstande sahen, die beiden Demonstrationen, zwischen denen zwei Wochen Abstand lagen, zu verbieten. Das vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte Netzwerks „Muslim Interaktiv“ war bereits seit Längerem für seine radikalen Ansichten bekannt. Das allein rechtfertige kein Verbot von Demonstrationen, hatte Innensenator Andy Grote (SPD) damals erklärt. Dafür müsse man von einer Gefahr von Straftaten ausgehen. Der Opposition jedoch reichten diese Aussagen nicht. Sie will am Donnerstag nächster Woche nachhaken.

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Vor der Debatte zum Antrag der Linken hatte sich die Bürgerschaft in der Aktuellen Stunde mit dem 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes befasst. SPD, Grüne, CDU, Linke und FDP nutzten die Debatte, um zur Teilnahme an den Bezirks- und Europawahlen am 9. Juni aufzurufen. Dort gelte es die Demokratie gegen Rechtspopulisten und -extremisten zu verteidigen. Das Grundgesetz garantiere die freiheitlich demokratische Ordnung, sei aber zunehmend von Parteien wie der AfD bedroht, die zentrale Grundsätze wie die Unantastbarkeit der Würde des Menschen nicht für alle Menschen gelten lassen wollten, sagten Abgeordnete der Parteien.

Die AfD bezeichnete sich hingegen als wahre Verteidigerin des Grundgesetzes. Die Demokratie sei gefährdet, weil versucht werde, Deutschland umzuwandeln „in einen linksgrünen Gesinnungsstaat“, hieß es.

juve