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  4. Gerichtshof in Straßburg: Richtungsweisendes Urteil gegen die Schweiz wegen mangelnden Klimaschutzes

Ausland Menschenrechtsgericht

Mangelnder Klimaschutz – Richtungsweisendes Urteil gegen die Schweiz

Mangelnder Klimaschutz – Richtungsweisendes Urteil gegen die Schweiz

Die Schweiz ist als erstes Land wegen mangelnden Klimaschutzes vom Europäischen Menschenrechtsgericht verurteilt worden: Laut Urteil wurde die Menschenrechtskonvention durch das Land verletzt. Geklagt hatte eine Schweizer Seniorengruppe.

Quelle: WELT TV

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Erstmals ist ein Land wegen mangelnden Klimaschutzes vom Europäischen Menschenrechtsgericht verurteilt worden: Das Straßburger Gericht verurteilte die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention. Geklagt hatte eine Gruppe Seniorinnen.
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Die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gaben einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun.

Zu einer Klimaklage von sechs jungen Portugiesen gegen 32 Staaten, die viel Aufsehen erregt hatte, lehnte das Gericht eine Entscheidung ab. Die Kläger hätten den Gerichtsweg in ihrem Heimatland nicht ausgeschöpft, hieß es zur Begründung. Auch die Klimaklage eines ehemaligen französischen Bürgermeisters wurde abgewiesen.

Gegen das Schweizer Urteil ist keine Berufung möglich. Es könnte dazu führen, dass die Eidgenossen ihre Klimaschutz-Anstrengungen verstärken müssen. Es war das erste Mal, dass das Gericht Urteile zum Klimawandel fällte und sich mit der Frage befasste, inwiefern Klimaschutz ein Menschenrecht ist.

Über 2500 Seniorinnen im Kampf gegen die Hitze

Die Gruppe „KlimaSeniorinnen Schweiz“ gab in ihrer Klage an, ihre Regierung engagiere sich nicht ausreichend gegen den Klimawandel. Die Seniorinnen argumentierten, dass sie durch ihr Alter besonders durch den Klimawandel gefährdet sind, beispielsweise wegen extremer Hitzewellen.

Der Verein hat nach Angaben von Greenpeace über 2500 Mitglieder in der ganzen Schweiz mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren. Der Zusammenschluss der Schweizer Rentnerinnen wurde initiiert und unterstützt von Greenpeace.

Siegreich: Die Co-Präsidentinnen der Klimaseniorinnen Schweiz, Anne Mahrer (r.) und Rosmarie Wydler-Waelti (M.)
Siegreich: Die Co-Präsidentinnen der Klimaseniorinnen Schweiz, Anne Mahrer (r.) und Rosmarie Wydler-Waelti (M.)
Quelle: dpa/Jean-Christophe Bott

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Die Anwälte aller drei Kläger hatten gehofft, der EGMR würde feststellen, dass die nationalen Regierungen rechtlich verpflichtet sind, wie im Pariser Klimaabkommen vereinbart dafür zu sorgen, dass die globale Erwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau begrenzt wird.

Denn der EGMR hat sich zwar zuvor schon mit Umweltemissionen – wie Lärm oder Luftverschmutzung – auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes. Zur Urteilsverkündung reisten mehrere Hundert Menschen an, auch die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg. Doch Richterin Siofra O‘Leary, die Präsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, verkündete unterschiedliche Urteile.

Das Urteil zur Schweiz weckt Erinnerungen an das des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland aus dem Jahr 2021 zur Klage von mehreren Jugendlichen. Sie hatten argumentiert, ihr Recht auf eine angemessene Zukunft werde durch unzureichende Anstrengungen Deutschlands beim Klimaschutz gefährdet. Das Gericht gab ihnen im Wesentlichen recht. Daraufhin änderte und verschärfte Deutschland sein Klimaschutzgesetz.

AFP/AP/dpa/Reuters/sos/jag

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