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Ausland Streit um EU-Kommissar

Brüssel verklagt Großbritannien wegen Vertragsverletzung

Will keinen Kandidaten für die EU-Kommission vorschlagen: Premierminister Boris Johnson Will keinen Kandidaten für die EU-Kommission vorschlagen: Premierminister Boris Johnson
Will keinen Kandidaten für die EU-Kommission vorschlagen: Premierminister Boris Johnson
Quelle: REUTERS
Zwei Mal hat Brüssel Großbritannien aufgefordert, einen Kandidaten für die EU-Kommission zu benennen. Die Johnson-Regierung weigerte sich. Nun startet ein Strafverfahren gegen das Land.

Großbritannien drohen EU-Strafmaßnahmen, weil die Regierung keinen Kandidaten für die neue Europäische Kommission vorschlagen will. Die amtierende Kommission startete am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren.

Der EU-Staat habe seine Pflichten nicht eingehalten, erklärte die Brüsseler Behörde am Abend. London habe nun bis 22. November – also nur eine Woche -, um die britische Position darzulegen.

Die britische Regierung hatte am Mittwoch schriftlich mitgeteilt, dass sie vor der Parlamentswahl am 12. Dezember keinen EU-Kommissar vorschlagen werde. Grund sind den Angaben zufolge Konventionen in Großbritannien, die den Handlungsspielraum einer Regierung kurz vor einer Parlamentswahl einschränken.

Eigentlich muss jedes EU-Land in der EU-Kommission vertreten sein. Die neue Kommission unter Ursula von der Leyen soll zum 1. Dezember starten.

Johnson will ein Zeichen setzen

Von der Leyen hatte die britische Regierung zwei Mal aufgefordert, einen Kandidaten zu benennen. Großbritannien hätte eigentlich schon Ende März aus der EU austreten sollen. Da es aber keine Mehrheit im britischen Unterhaus für das mit der EU ausgehandelte Austrittsabkommen gab, wurde der Brexit inzwischen bereits drei Mal verschoben.

Neuer Austrittstermin ist nun Ende Januar 2020. Der britische Premierminister Boris Johnson hat für den Dezember Neuwahlen angesetzt und will offenbar vermeiden, durch die Ernennung eines Kommissars Zweifel an seinem Austrittswillen aufkommen zu lassen.

Die EU-Staaten hatten ihre Zustimmung zur Verschiebung des Brexits ausdrücklich mit der Aufforderung an London verbunden, einen Kommissar zu benennen. Allerdings hielten sie auch fest, dass der Aufschub in keinem Fall das Funktionieren der Europäischen Union und ihrer Institutionen behindern dürfe. Das wird als eine Art Öffnungsklausel verstanden, die den Weg zu einer Ausnahmeregelung ebnen dürfte. Wie dies genau aussieht, dürften die hauseigenen Juristen derzeit prüfen.

Amtsantritt musste verschoben werden

Der Amtsantritt der neuen EU-Kommission war ursprünglich bereits zum 1. November geplant. Er musste aber um einen Monat verschoben werden, weil drei Kandidaten aus Frankreich, Rumänien und Ungarn bei der Überprüfung im EU-Parlament gescheitert waren.

Auch ein britischer Kommissarsanwärter müsste noch die Parlamentsbefragungen durchlaufen. In der EU wurde aber bereits darüber diskutiert, ob von der Leyens neue Kommission notfalls auch ohne britischen Kommissar starten könnte.

Schon 2016 war die Kommission kurzzeitig ohne britischen Kommissar. Nach dem Brexit-Votum Ende Juni war der bisherige Amtsinhaber Jonathan Hill frustriert zurückgetreten. Erst Mitte September wurde der Nachfolger Julian King ernannt.

AFP/gub

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