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Steuervorteile oder Kürzungen

Früh-Rente? Teil-Rente? Weiterarbeiten? Diese Tabellen zeigen, was lukrativ ist

Finanz-Redakteur
Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig – allerdings gelten spezielle Freibeträge Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig – allerdings gelten spezielle Freibeträge
Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig – allerdings gelten spezielle Freibeträge
Quelle: Getty Images/Kelvin Murray
Viele ältere Menschen können sich vorstellen, nach dem Berufsausstieg weiterzuarbeiten, wie Umfragen zeigen. Finanziell kann sich das lohnen. Voraussetzung ist aber, dass sie die steuerlichen Besonderheiten kennen. WELT rechnet verschiedene Beispiele und Kombinationen durch.

Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt derzeit jährlich an. Für den Jahrgang 1957 liegt es beispielsweise bei 65 Jahren und elf Monaten – die Betroffenen können also in diesem Jahr in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 67 Jahren.

Wer allerdings mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf früher abschlagsfrei in Rente – im allgemeinen Sprachgebrauch wird dies meist als Rente mit 63 bezeichnet. Doch das ist nicht korrekt, denn auch hier steigt die Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1957 liegt sie bei 63 Jahren und elf Monaten, ab dem Jahrgang 1964 dann bei 65, also zwei Jahre unter der allgemeinen Regelaltersgrenze.

Was viele nicht bedenken: Der Unterschied zwischen einer regulären Rente und einer vorzeitigen Rente ist also weit größer als 0,3 Prozent pro Monat.

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