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Die Politik der Transeuropäischen Verkehrsnetze beruht auf dem Ansatz, dass leistungsfähige und gut vernetzte Infrastrukturen von zentraler Bedeutung für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand der Europäischen Union sind. Artikel 170 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterstreicht die Bedeutung der Transeuropäischen Netze als Voraussetzung für die Verwirklichung des Binnenmarktes und dessen Funktionieren.

Verordnung (EU) 2024/1679 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 definiert allgemeine Ziele und Prioritäten sowie spezielle technische Anforderungen für das TEN-V-Netz. In den Anhängen der Verordnung befinden sich Übersichtskarten für Straße, Schiene und Wasserstraße sowie Listen der zum TEN-V Netz gehörenden städtischen Knoten, der See-, Binnen- und Flughäfen sowie der Umschlagterminals.

Das TEN-V Netz besteht aus drei Ebenen: dem Kernnetz, dem erweiterten Kernnetz und dem Gesamtnetz. Das Kernnetz soll spätestens bis 2030, das erweiterte Kernnetz bis 2040 und das Gesamtnetz bis 2050 vollendet sein. Auf dem Kernnetz und dem erweiterten Kernnetz definiert die TEN-V Verordnung neun Korridore, welche die wichtigsten Langstreckenverkehrsachsen des Binnenmarktes darstellen. Fünf dieser Korridore führen durch Deutschland. Sie sind multimodal angelegt und sollen vor allem grenzüberschreitende Verbindungen innerhalb der EU und ihrer Nachbarstaaten stärken und verbessern.

Das TEN-V Gesamtnetz umfasst Infrastrukturen für Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, Seeverkehr, Luftverkehr, den Europäischen Seeverkehrsraum (European Maritime Space) sowie für den multimodalen Verkehr und städtische Knoten. Das TEN-V Kernnetz und das erweiterte Kernnetz umfassen als Teile des Gesamtnetzes dessen strategisch wichtigste Knoten und Verbindungen. Das TEN-V Wasserstraßennetz wird in seiner Gesamtheit dem Kernnetz zugerechnet.

Die TEN-V Verordnung sieht für jeden Korridor sowie die beiden horizontalen Prioritäten Europäischer Seeverkehrsraum (European Maritime Space) und das Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) jeweils eine EU-Koordinatorin bzw. einen EU-Koordinator vor. Diese erstellen in Abstimmung mit den am Korridor beteiligten Staaten Arbeitspläne für die jeweiligen Korridore bzw. horizontalen Prioritäten und verfolgen deren Umsetzung.

Die Finanzierungsverordnung (EU) Nr. 2021/1153 Fazilität „Connecting Europe“ (CEF2) definiert, welche Maßnahmen/Projekte in welcher Höhe gefördert werden können. In Nicht-Kohäsionsländern wie Deutschland sind Förderungen bis höchstens 50 % der Projektkosten möglich.

Eine TEN-V-Förderung wird nur auf Antrag gewährt und setzt einen zuvor veröffentlichten Aufruf zur Antragstellung („Call“) der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Umwelt und Infrastruktur (CINEA) im Auftrag der Europäischen Kommission voraus. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zuschüsse. Antragsberechtigt sind vor allem die EU-Mitgliedstaaten oder mit deren Zustimmung öffentliche Einrichtungen sowie private Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Verordnung (EU) Nr. 2021/1153 „Connecting Europe Facility (CEF2)“

Die CEF2 ist eine gemeinsame Finanzierungsverordnung für alle Transeuropäischen Netze, d.h. Verkehr, Energie und Digital. Sie definiert, was in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen förderfähig ist. Die CEF2 ist für das TEN-V das wichtigste EU-Förderinstrument.

Eine Förderung erfolgt in der Regel durch (Investitions-)Zuschüsse. Abweichend davon ist die Förderung für Elektromobilität und andere Formen alternativer Kraftstoffinfrastrukturen als Finanzierungsinstrument im Rahmen der “Alternative Fuels Infrastructure Facility” (AFIF) vorgesehen. Ein Großteil dieser Zuschüsse wird für Projekte gewährt, die zugleich eine Finanzierung durch Förderbanken, wie die Europäische Investitionsbank (EIB) oder andere Kreditinstitute erfahren. Mit den dabei nachzuweisenden Finanzierungszusagen der genannten Institutionen (sog. „implementing partner“) möchte die Europäische Kommission eine ausreichende Marktnähe der Projekte sicherstellen.

Im aktuellen mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2021-2027 stehen als Budget für den Erhalt und den Ausbau von Verkehrsinfrastruktur 25,807 Mrd. Euro zur Verfügung, von denen 11,286 Mrd. Euro ausschließlich für Projekte in Kohäsionsländern eingesetzt werden können. Hinzu kommen noch 1,691 Mrd. Euro für Projekte der militärischen Mobilität.

Allein für die Fertigstellung des TEN-V-Kernnetzes rechnet die Europäische Kommission allerdings mit einem Investitionsbedarf von 515 Mrd. Euro.

Artikel 4 der TEN-V-Verordnung nennt allgemeine Ziele der Transeuropäischen Verkehrsnetze (Schaffung eines einheitlichen europäischen Verkehrsraums von hoher Qualität, Zusammenhalt, Nachhaltigkeit, Kohäsion, Effizienz und mehr Vorteile für die Nutzer). Artikel 3 der CEF2-Verordnung spezifiziert diese Ziele wie folgt:

  • Beitrag zur Entwicklung von Vorhaben von gemeinsamen Interesse in Bezug auf effiziente, miteinander verbundene und multimodale Netze und Infrastrukturen für eine intelligente, interoperable, nachhaltige, inklusive, barrierefreie, sichere und geschützte Mobilität.
  • eine Anpassung des TEN-V-Netzes an die Doppelnutzung der Verkehrsinfrastruktur im Hinblick auf die Verbesserung der zivilen und militärischen Mobilität.

Artikel 9 der CEF2-Verordnung definiert die Fördervoraussetzungen:

  • Maßnahmen in Bezug auf effiziente, miteinander verbundene, interoperable und multimodale Netze zwecks Ausbaus der Schienen-, Straßen-, Binnen- und Seeschifffahrtsinfrastruktur,
  • „horizontalen Prioritäten“, d.h. innovatives Management und Dienstleistungen, neue Technologien und Innovationen (z.B. ERTMS, RIS, IVS),
  • Maßnahmen, die der militärischen Mobilität dienen (Artikel 12 der CEF2-Verordnung).

Anhang I der CEF2-Verordnung listet zudem Vorhaben im TEN-V-Kernnetz auf, die prioritär gefördert werden:

  • Einzelne Projekte auf den Korridoren des TEN-V,
  • andere einzeln definierte Abschnitte des Kernnetzes.

Die Europäische Kommission will das Kernnetz bis 2030 fertigstellen.

Für Deutschland als Nicht-Kohäsionsland gelten gemäß Artikel 15 der CEF2-Verordnung folgende Höchstfördersätze:

General Envelope:
                      Vorhaben                                       BereichFörderhöchstsatz
Studien  alle Verkehrsträger50 %
Arbeiten Generell30 %
Grenzüberschreitend50 %
Systeme für Telematikanwendungen50 %

Binnenwasserstraßen50 %
Interoperabilität im Schienenverkehr50 %
Neue Technologien und Innovationen50 %
Sicherheit der Infrastruktur50 %
Anpassung der Verkehrsinfrastruktur für die Kontrollen an den Außengrenzen der Union 50 %
Military Mobility:
VorhabenBereichFörderhöchstsätze
Studienalle Verkehrsträger50 % / 85 %
Arbeitenalle Verkehrsträger50 % / 85 %

Die Bundesregierung unterstützt ein integriertes europäisches Verkehrssystem mit intermodalen Lösungen. Moderne Verkehrswege und -mittel sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine funktionierende Wirtschaft, leistungsfähige Infrastrukturen sind ein klarer Standortvorteil. Ein zukunftsfähiges Verkehrssystem muss den ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werden sowie die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen. Wir wollen Mobilität in Deutschland moderner, effizienter, nachhaltiger und leiser gestalten.

Das Verkehrswachstum muss verkehrsträgerübergreifend geschultert werden. Daher hat die Verkehrspolitik der Bundesregierung zum Ziel, die Leistungsfähigkeit und Effizienz aller Verkehrsträger zu sichern und durch eine optimale Vernetzung dafür zu sorgen, dass sie im Gesamtsystem ihre jeweiligen Stärken zum Einsatz bringen können.

Prioritätensetzungen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission sind insoweit weitgehend identisch: Beispielsweise liegen fast alle großen Neu- und Ausbauprojekte im Bereich Schiene auf Kernnetzkorridoren. Auch der Ansatz der Europäischen Kommission, Investitionen (Zuschüsse) auf den Ausbau der Korridore zu konzentrieren, deckt sich mit dem Schwerpunkt „Ausbau von stark belasteten Knoten und Hauptachsen“ im BVWP.

Aus diesem Grund unterstützt die Bundesregierung die Europäische Kommission bei der Entwicklung und Aufbau des TEN-V-Netzes.