Seit 2013 finanzieren die Bürger in Deutschland den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr durch die GEZ-Gebühr, sondern durch den sogenannten Rundfunkbeitrag. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die alte GEZ-Gebühr nur von Personen entrichtet werden musste, die einen Fernseher oder ein Radio besaßen.
Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind ein Thema, über das auch 2024 intensiv diskutiert wird. Im Gegensatz zu einem Abo bei einem Streaming-Anbieter wie Netflix oder Amazon Prime Video ist es nicht möglich, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einfach zu kündigen. Wir erläutern die Einzelheiten rund um die Rundfunkgebühren, wer von der Zahlung befreit ist und wer möglicherweise weniger zahlen muss.
Wie hoch ist die Rundfunkgebühr 2024?
Seit August 2021 muss jeder Haushalt – unabhängig davon ob es einen Fernseher oder ein Radio gibt – den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro im Monat zahlen. Pro Quartal beträgt der Beitrag für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland also 55,08 Euro. Im Jahr macht das 220,32 Euro.
Soll der Rundfunkbeitrag künftig steigen?
Ja. Gemäß vorläufiger Berechnungen von Finanzexperten könnte der Rundfunkbeitrag ab 2025 von derzeit 18,36 Euro monatlich um 58 Cent auf 18,94 Euro ansteigen. Das geht aus der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervor.
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio werden hauptsächlich durch Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert, den Haushalte und Unternehmen entrichten. Im Jahr 2022 beliefen sich diese Einnahmen auf insgesamt 8,4 Milliarden Euro. Die Höhe des Beitrags ist in einem Staatsvertrag festgelegt, der die einstimmige Zustimmung aller Bundesländer erfordert.
Sechs Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, sind derzeit gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU) betonte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd), dass er sich für die Stabilität des Rundfunkbeitrags einsetzt. Ebenfalls gegen höhere Beiträge sind Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, wie eine Umfrage des epd zeigt. Die restlichen zehn Bundesländer verweisen größtenteils auf die Empfehlung der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).
Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?
Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro bezahlt werden. Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine Person den Beitrag von 18,36 Euro im Monat. Die Beitragspflicht für alle heißt auch, dass Sie für jede Wohnung, unabhängig davon, ob Sie überhaupt Radio- oder Fernsehgeräte haben, den Rundfunkbeitrag zahlen müssen.
GEZ-Befreiung: Wer muss keine Rundfunkgebühr zahlen?
Nur weil einem das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender nicht gefällt oder man nie ARD oder ZDF anschaut, kann man sich nicht befreien lassen. Beschwerden über das Programm lassen die Beitragspflicht nicht entfallen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden (17. Juli 2023, Az. 7 BV 22.2642). Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Ebenfalls befreit sind Bewohner von Pflegeheimen, die vollstationär betreut werden.
Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen RF besitzt, muss nur einen reduzierten Beitrag zahlen. Dazu zählen Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, außerdem Sehbehinderte und Hörgeschädigte. Diese Gruppe war bis Ende 2012 komplett von der Rundfunkgebühr befreit. Seither wird für sie ein Drittel des regulären Beitragssatzes fällig: Seit August 2021 sind es 73,44 Euro im Jahr.
Was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht zahlt?
Wenn der Rundfunkbeitrag nicht entrichtet wird, erhält man einen Beitragsbescheid mit einem Säumniszuschlag. Dieser Säumniszuschlag beträgt ein Prozent der ausstehenden Beitragssumme, jedoch mindestens acht Euro (gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 RBStV in Verbindung mit § 11 der jeweiligen Satzung der Landesrundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge). Es erfolgt keine gesonderte Mahnung.
Es besteht eine Frist von einem Monat, um die Rundfunkgebühren zu begleichen. Sollte es keinen Grund für die Zahlung des Beitrags geben, ist es möglich, schriftlich Einspruch gegen den Festsetzungsbescheid einzulegen. Ein Einspruch kann erfolgreich sein, wenn man während des festgesetzten Zeitraums nicht meldepflichtig war, eine Befreiung für diesen Zeitraum nachweisen kann, eine Ermäßigung nicht berücksichtigt wurde oder der Beitrag bereits entrichtet wurde.
Falls innerhalb der vier Wochen keine Zahlung erfolgt, wird der Fall an die Vollstreckungsbehörde übergeben. In diesem Stadium besteht noch die Möglichkeit, mit dem Beitragsservice über eine Stundung oder Ratenzahlung zu verhandeln.
Falls keine Rückmeldung erfolgt, besteht das Risiko eines Besuchs durch einen Gerichtsvollzieher oder weiterer Vollstreckungsmaßnahmen wie beispielsweise einer Kontopfändung. Dies führt zu zusätzlichen Kosten. Falls man aufgefordert wird, eine Vermögensauskunft abzugeben, ist es ratsam, kooperativ zu sein. Eine Verweigerung kann sogar zu einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten führen. Dies erging einem Beitragsschuldner so, der sich weigerte, eine Vermögensauskunft abzugeben (Urteil des VG Münster vom 13.05.2022, Az. 7 K 1552/21).
Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im März 2023 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.