Inflation Finanzminister Lindner plant offenbar Steuerentlastungen

Die Entlastung von der Kalten Progression sei, abgesehen von der Anpassung der Steuerfreiheit des Existenzminimums, zwar kein Gebot der Verfassung, aber ein Gebot der Fairness, erklärt das Finanzministerium. Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa

Christian Lindner will laut Medienbericht den Grundfreibetrag in drei Stufen anheben. Der Steuerzahlerbund taxiert die Entlastung je Arbeitnehmer demnach auf 140 Euro.

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Bundesfinanzminister Christian Lindner plant laut „Bild“ Steuerentlastungen, die sich bis 2026 auf mehr als 13 Milliarden Euro belaufen sollen. Der FDP-Chef habe seine Pläne für die sogenannte Kalte Progression entsprechend konkretisiert, berichtete die Zeitung am Mittwoch unter Berufung auf Zahlen, die in der Bundesregierung kursierten. Demnach wolle Lindner den Grundfreibetrag in drei Stufen anheben. Der Bund der Steuerzahler taxiere die Entlastung je Arbeitnehmer durch die Pläne auf insgesamt 140 Euro.

Laut „Bild“ soll der Freibetrag im ersten Schritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Zum 1. Januar 2025 sei eine Anhebung um 300 Euro geplant. Zum 1. Januar 2026 solle dann der dritte Anpassungsschritt mit einer Anhebung des Grundfreibetrags um weitere 252 Euro folgen. Der Spitzensteuersatz solle dann erst ab 69.798 Euro Jahreseinkommen greifen.

„Die Anpassung der Steuerfreiheit des Existenzminimums ist verfassungsrechtlich rückwirkend für dieses Jahr und die Folgejahre zwingend vorgeschrieben“, teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit. Die darüber hinaus gehende Entlastung von der Kalten Progression sei zwar kein Gebot der Verfassung, aber ein Gebot der Fairness. „Der Minister will die Bürgerinnen und Bürger vor heimlichen Steuererhöhungen aufgrund der Inflation schützen.“

Aufgrund der Verständigung in der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2022 auf ein Inflationsausgleichsgesetz für die Jahre 2023 und 2024 gehe das Ministerium von regierungsinternem Einvernehmen auch für 2025 und 2026 aus. „Endgültige Zahlen liegen allerdings erst im Herbst vor. Momentan handelt es sich um die aktuelle Prognose für die Einleitung der Gesetzgebung.“

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Die Kalte Progression entsteht, wenn das Steuersystem nicht an die Teuerung angepasst wird. Steuerzahler können dann etwa bei Lohnerhöhungen in eine höhere Steuerklasse rutschen und am Ende eine geringere Kaufkraft haben als vorher.

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