Ehegattensplitting Finanzministerium will Steuerklassen 3 und 5 abschaffen

Quelle: dpa

Bei der Steuer kommen auf viele Ehepaare Änderungen zu: Die Ampelkoalition will die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen, die derzeit Partner mit sehr ungleichen Einkommen wählen. Was das bedeutet.

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Das Bundesfinanzministerium arbeitete an einer Steuerreform, mit der die von vielen Ehepaaren genutzten Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden sollen. Aktuell liefen „abschließende Gespräche und Abstimmungen“ für die Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung über Fortschritte bei dem Verfahren berichtet.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass statt der Steuerklassen 3 und 5 künftig das sogenannte Faktorverfahren in Steuerklasse 4 genutzt werden soll. Dieses sei einfach und unbürokratisch anwendbar und schaffe mehr Fairness. Beim Faktorverfahren wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings je nach ihrem Anteil am Gesamteinkommen auf beide Partner verteilt.

Ziel der Reform sei, dass die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werde, hieß es im Finanzministerium. Die höhere Besteuerung in der Steuerklasse 5 könne damit vermieden werden.

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Wann genau die Reform umgesetzt wird, hängt laut Ministerium nicht nur vom Gesetzgebungsverfahren, sondern vorrangig von erforderlichen IT-Arbeiten ab.

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