Kindergeld oder Kinderfreibetrag Was der Bundeshaushalt 2025 für Familien bedeutet

Quelle: imago images

Der Bundeshaushalt 2025 steht. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sollen angehoben werden. Wie hoch der Freibetrag künftig ist und wer von ihm profitiert.

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Bereits im April stellte Bundesfinanzminister Christian Lindner eine Erhöhung des Kindergeldes im kommenden Jahr in Aussicht. „Für die genaue Höhe müssen wir den Existenzminimumbericht im Herbst abwarten“, sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das Kindergeld sei bereits 2023 „sehr stark und überproportional erhöht“ worden, um Familien zu entlasten.

Diese Erhöhung wurde nun mit dem Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Der beschlossene Etatplan für 2025 soll laut mehreren Berichten rund 1,8 Milliarden Euro zur Unterstützung von armutsgefährdeten Kindern und Familien enthalten. So soll das Kindergeld ab Anfang 2025 um fünf Euro angehoben werden und auch der Kindersofortzuschlag im Bürgergeld steigt um den gleichen Betrag. Zusammen mit einer Kindergelderhöhung gibt es 2025 auch eine weitere Anhebung des Kinderfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer. Bereits im laufenden Jahr soll der Kinderfreibetrag auf 9540 Euro steigen – kommendes Jahr soll er um weitere 60 Euro steigen.

Wie der Kinderfreibetrag funktioniert und wie viel Geld wirklich damit gespart werden kann.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Freibeträge für Kinder sollen Eltern dabei unterstützen, das Existenzminimum für Kinder steuerfrei zu halten. Dafür gibt es verschiedene Arten von Freibeträgen, die in Kombination ausgezahlt werden: den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). Auch gibt es die Möglichkeit, Kindergeld zu beziehen. Eltern können daher entweder das ausgezahlte Kindergeld oder Freibeträge bei der Einkommensteuer erhalten. Das misst sich an dem zu versteuernden Einkommen der Eltern: Ab einer bestimmten Höhe ist das Kindergeld niedriger als der Steuervorteil durch die Freibeträge. Eltern profitieren immer nur von einem von beiden, also Kindergeld oder Freibetrag.

Ist Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für mich besser?

Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Im Gegensatz zum Kindergeld, für das ab Geburt des Kindes ein Antrag gestellt werden muss, muss für den Kinderfreibetrag kein Antrag gestellt werden. Mit einer Ausnahme: Bei Abgabe der Steuererklärung sollte die Anlage Kind ausgefüllt werden.

Wie hoch ist der Freibetrag aktuell?

Der Freibetrag wurde zum 1. Januar 2024 bereits von 6024 Euro auf 6384 angehoben und soll nach den Plänen des Finanzministeriums rückwirkend auf 6612 Euro steigen. Zum Freibetrag hinzu kommt der BEA-Freibetrag in Höhe von 2928 Euro, beziehungsweise 1464 Euro pro Elternteil. Somit wirken sich seit Januar insgesamt 9312 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus. Wird der Kinderfreibetrag rückwirkend auf 6612 Euro angehoben, sind es insgesamt sogar 9540 Euro für ein Elternpaar. Im kommenden Jahr kommen dann weitere 60 Euro obendrauf.

Wer profitiert vom Kinderfreibetrag?

Der Freibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen. Ein Beispiel: Zwei in Vollzeit arbeitende Ehepartner mit einer kleinen Tochter haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 120.000 Euro. Das Finanzamt berechnet, wie viel Steuern sie bezahlen müssten, zunächst ohne, dann mit Kinderfreibetrag.

Ohne den Kinder- und BEA-Freibetrag müsste das Paar laut vorläufigen Zahlen 29.360 Euro Steuern zahlen. Mit einem Kinderfreibetrag in Höhe von den von Christian Lindner anvisierten 6612 Euro und einem BEA-Freibetrag von 2928 Euro werden von den 120.000 Euro diese 9540 Euro abgezogen. Damit schrumpft das zu versteuernde Einkommen für das Jahr 2024 auf 110.460 Euro. Das Paar müsste nur noch rund 25.670 Euro Steuern zahlen.

Der Knackpunkt: Die Differenz zwischen den Steuern, die sie mit und ohne Kinderfreibetrag bezahlen müssten, beträgt 3690‬ Euro. So viel Steuern würden sie also mit Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag sparen. Dieses Jahr werden sie voraussichtlich 3000 Euro Kindergeld ausgezahlt bekommen – das ist weniger, als sie durch Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag an Steuern sparen. Die beiden Freibeträge sind also finanziell günstiger für sie. Deshalb rechnet das Finanzamt für sie mit dem Kinderfreibetrag und dem BEA-Freibetrag. Das bereits ausgezahlte Kindergeld wird dabei verrechnet.

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Was bedeutet die Einigung für die Kindergrundsicherung?

„Die Bundesregierung hat sich auf eine Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag um fünf Euro geeinigt, das kann nur eins heißen: Die Kindergrundsicherung wird auf unbestimmte Zeit verschoben", sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VDK. Das sei ein Schock für alle armen Familien. Seit Monaten hängt der Gesetzentwurf im Bundestag fest. Familienministerin Lisa Paus äußerte sich gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen“ dennoch optimistisch: „Die jetzige Haushaltseinigung gibt Rückenwind für die Verhandlungen im Bundestag.“ Wann und ob die Kindergrundsicherung in Kraft tritt, hängt von den Verhandlungen im Bundestag ab.

Lesen Sie auch: So bringt ein Kind 50.000 Euro Ersparnis

Transparenzhinweis: Dieser Artikel ist erstmals am 26. Januar erschienen. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.

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