Im täglichen Zahlungsverkehr der Bank lauern einige Fehlerquellen. Wer sein Geld zurück will, muss handeln. Das sollten Sie tun, um Ihre Lastschrift, Überweisung oder Kreditkartenzahlung zurückzuholen.
Überweisung zurückholen: So buchen Sie eine falsche Bankzahlung zurück
Kann ich eine Lastschrift zurückgeben?
Bei einer Lastschrift können Sie das Geld zurückholen, wenn der Betrag zum Beispiel doppelt abgebucht wurde oder zu hoch ist. Das ist noch acht Wochen nach der Buchung möglich (§ 675x IV BGB). Falls es keine Erlaubnis für die Lastschrift gab, haben Sie sogar 13 Monate Zeit. So gehts: Über Ihren Online-Banking-Account gibt es die Funktion „Lastschrift zurückgeben“. Falls Sie kein Online-Banking haben, können Sie Ihre Bank auch schriftlich kontaktieren.
Kann ich eine Überweisung rückgängig machen?
Ein kleiner Zahlendreher, den Empfängernamen nicht richtig geschrieben oder die falsche Überweisungssumme eingegeben – und schon kommt die Überweisung nicht mehr auf dem gewünschten Konto an. Das Geld kann aber nicht mehr so einfach vom Zahlungsempfänger wieder zurückgeholt werden. Nur bei einer Doppelüberweisung, also wenn Sie zweimal den identischen Betrag an denselben Empfänger unter einheitlichem Verwendungszweck überwiesen haben, kann die Bank diesen meist problemlos zurückfordern.
Eine Falschüberweisung passiert heute deutlich seltener als früher. In den meisten Fällen kann eine vertippte IBAN beim Online-Banking keinem Konto zugeordnet werden. Es erscheint eine Fehlermeldung. Auch bei einem Überweisungsformular überweist die Bank das Geld nicht, wenn es das Konto nicht gibt. Doch falls das Geld über den Überweisungsauftrag einem anderen Konto gutgeschrieben wird, ist es weg. Die Bank kann dann nicht mehr auf den Betrag zurückgreifen.
Eine letzte Chance: Sie können eine Rücküberweisung beantragen. In dem Fall kontaktiert Ihre Bank die andere des Zahlungsempfängers. Dafür darf sie eine Gebühr verlangen. Üblicherweise beträgt die Gebühr zwischen zehn und 20 Euro. Die Sparkasse hingegen verlangt 50 Euro. Der falsche Empfänger ist dazu verpflichtet, das Geld zurückzugeben (§ 812 BGB).
Mit ein bisschen Glück, kommen Sie auch bei einem Betrugsverdacht zurück an ihr überwiesenes Geld. Bei zahlreichen unseriösen Onlineshops muss der Kunde mit Vorkasse bezahlen. Da nur wenige Tage die Möglichkeit besteht, die Überweisung zurückzuholen, halten die Betrüger die Kunden oft gezielt hin. Fakeshop-Besitzer eröffnen die Konten auf den Namen eines Dritten, sodass der Name der Polizei oft nichts bringt. Sobald klar ist, dass Sie in einem Fakeshop gekauft haben, sollten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Anschließend kontaktieren Sie Ihre Bank und veranlassen einen Überweisungsrückruf wegen Betrugsverdachts gegen eine Gebühr. Manchmal bekommen Sie das Geld dann von der gegnerischen Bank zurück. Oft werden in so einem Betrugsfall die Compliance-Abteilungen oder die Geldwäschebeauftragten der Banken informiert. Diese prüfen und sperren das Konto, sodass keine weiteren Kunden geschädigt werden können.
Kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückholen?
Falls auf der Kreditkartenabrechnung eine ungewollte Abbuchung auffällt, können Sie die bei der Bank reklamieren. Das kann an einer Doppelabbuchung oder an einem Betrugsversuch liegen. Wenn der Händler die schon bezahlte Ware nicht schickt, lässt sich die Kartenzahlung ebenfalls reklamieren.
Dazu muss der Kunde bei einer Kreditkarte von Mastercard oder Visa seine Bank kontaktieren. American Express hingegen sollte selbst benachrichtigt werden, weil das Unternehmen die Kreditkarten selbst ausgibt. Meistens haben Kartenanbieter und Banken Formulare auf ihrer Homepage zum Download bereitgestellt. Normalerweise verlangen die Banken keine Gebühr.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im Oktober 2021 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.
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