Kredite werden zunehmend zu einem Problem für Verbraucher in Deutschland. Jeder Fünfte hat aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten Probleme, einen aufgenommenen Kredit zu tilgen. Bei den 16- bis 29-Jährigen ist es knapp jeder Dritte. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (vzbv).
„Wir beobachten, dass Banken immer wieder Kredite vergeben, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in der finanziellen Überforderung oder Überschuldung enden“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Die gestiegenen Kosten in den vergangenen Monaten haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer bei der Tilgung eines Kredites weiter unter Druck gesetzt.“
Eine Befragung des vzbv unter Schuldnerberater hat zudem ergeben, dass insbesondere Ratenkredite mit der Bezeichnung „Buy now, pay later“ („Jetzt kaufen, später bezahlen“, Abkürzung: „BNPL“) besonders problematisch seien. Zu den bekanntesten Anbietern zählen hier etwa Paypal oder Klarna. Aber auch Dispositions- und Kreditkartenkredite überfordern demnach viele Verbraucher.
Das entspricht auch den Ergebnissen der regelmäßigen Verbraucherstudie der Wirtschaftsauskunftei Schufa, die eine zunehmende Beliebtheit der BNPL-Kredite feststellen. Etwa jeder dritte Verbraucher in Deutschland wählte demnach in den sechs vorangegangenen Monaten bei Online-Käufen diese Form des Bezahlens.
Eine EU-Verbraucherkreditrichtlinie soll die Gefahr der Überschuldung auch bei diesen Krediten eindämmen. Sie muss bis zum 20. November 2025 in den Mitgliedstaaten national umgesetzt werden.
Immobilienkredite sind von der Richtlinie jedoch nicht abgedeckt. Derzeit arbeitet das Bundesministerium für Justiz (BMJ) an einem Referentenentwurf, um die deutsche Gesetzgebung voranzubringen.
Oft keine Kreditwürdigkeitsüberprüfung
Bei der Umsetzung in deutsches Recht gibt es Spielräume. Nicht zuletzt deswegen versuchen die Verbraucherzentralen hier Einfluss zu nehmen und haben gemeinsam mit dem Institut für Finanzdienstleistungen (iff) ein Gutachten vorgelegt.
Sie fordern darin, dass Kreditgeber bei der Vergabe von Mini- und Kurzzeitkrediten nicht nur die Einnahmen der Kreditnehmer, sondern auch ihre Ausgaben berücksichtigen sollen. Das gelte auch für Forderungen aus früheren Kreditverträgen.
Tatsächlich ist heute in Deutschland eine Kreditwürdigkeitsüberprüfung bei Mini-Krediten bis 200 Euro und Kurzzeitkrediten nicht vorgeschrieben. „Buy-no-pay-later-Kredite erhöhen das Überschuldungsrisiko“, sagt Duygu Damar-Blanken vom iff. „Sie fördern Impulskäufe und erschweren erheblich die Übersicht über offene Forderungen zu behalten.“ Nicht zuletzt summierten sich die Mahngebühren für jeden einzelnen Zahlungsverzug bei den BNPL-Krediten auf, was das Überschuldungsrisiko zusätzlich erhöhe.
„Die Kreditwürdigkeitsprüfung muss so gestaltet werden, dass bei jeder Art von Verbraucherkrediten das individuelle Einkommen und die regelmäßigen Ausgaben geprüft werden, ohne dabei sensible Verbraucherinformationen zu verarbeiten“, sagt Mohn vom vzbv.
Zwar seien Kontoinformationen zur Information bei der Kreditvergabe notwendig. Doch müssten die kontoführenden Banken vor der Verarbeitung der Kontoinformationen zum Schutz von sensiblen Verbraucherinformationen die Daten in Kategorien zusammenfassen.
Die derzeitige Rechtslage berge die Gefahr, dass Informationen über das individuelle Kaufverhalten, das Aufschluss über die politische Einstellung oder das Sexualleben geben kann, Einfluss auf die Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit nehme, heißt es in dem Gutachten. „Wir befinden uns hier also in einem Spannungsverhältnis zwischen Überschuldungs- und Datenschutz“, sagt Mohn.
Der Vorschlag der Verbraucherschützer: Die kontoführende Bank soll gesetzlich verpflichtet werden, nach einheitlichen Vorgaben die Kontoinformationen der potenziellen Kreditnehmer in Kategorien zusammenzufassen, die für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit notwendig sind. Solche Kategorien wären beispielsweise „Lebenshaltungskosten“, „regelmäßige Einnahmen“ und „Verpflichtungen aus bestehenden Kreditverhältnissen“.
Zudem fordern die Verbraucherzentralen künftig mehr Transparenz bei der Kreditentscheidung. So sollte eine Ablehnung eines Kredites für Verbraucher nachvollziehbar dargelegt werden. Nur so könnten sie ein Fehlverhalten der Kreditgeber nachweisen und sich rechtlich dagegen zur Wehr setzen oder ihr Finanzverhalten so verbessern, um in Zukunft wieder einen Kredit zu erhalten.
Trotz allem kann es durch unvorhersehbare Umstände dazu kommen, dass ein Kredit nicht wie vorgesehen zurückgezahlt werden kann, beispielsweise wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit. In diesen Fällen müssen Kreditinstitute angepasste Vertragskonditionen anbieten, so sieht es die Verbraucherkreditrichtlinie vor. Der vzbv fordert hier für das deutsche Recht eine Konkretisierung, sodass eine Ratenreduzierung oder sogar eine Zahlungspause ermöglicht wird.