BGH verbietet Bierwerbung
Quelle: WELT
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Brauer dürfen Bier nicht länger als „bekömmlich“ bewerben. Der Begriff ist eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht bei alkoholischen Getränken über 1,2 Prozent nicht benutzt werden darf, so der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
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