Bei zwei Abstimmungen hat ein Teil der Schweizer Bürger Mitte Juni entschieden, dass in Zürich und Winterthur künftig ein Mindestlohn gelten soll: Ab 2024 müssen Arbeitnehmer in den beiden Städten mindestens 23,90, beziehungsweise 23 Franken pro Stunde verdienen.
Das entspricht derzeit grob der gleichen Summe in Euro. Diese Entscheidung ist ein Novum, weil es bisher in der Schweiz noch keine Mindestlohnregelungen auf kommunaler Ebene gibt. Bisher existieren sie nur einigen Kantonen in Grenzlage, wie etwa in Basel-Stadt, Genf, im Jura und Tessin sowie in Neuenburg.