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FDP fordert Ende des „starren Acht-Stunden-Tages“

1975: Zwei Arbeiter beim Betätigen der Stechuhr. Die Arbeitszeit durfte acht Stunden nicht überschreiten 1975: Zwei Arbeiter beim Betätigen der Stechuhr. Die Arbeitszeit durfte acht Stunden nicht überschreiten
1975: Zwei Arbeiter beim Betätigen der Stechuhr. Die Arbeitszeit durfte acht Stunden nicht überschreiten
Quelle: dpa/Roland Scheidemann
Die Idee der FDP wäre weitreichend: Perspektivisch wollen die Liberalen „die vollständige Umstellung von der Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit“. Acht Stunden seien ein „altes Dogma“. Man wolle die Produktivität steigern und Menschen entlasten.
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Die FDP im Bundestag macht sich für ein Ende des Acht-Stunden-Tags für Deutschlands Beschäftigte in heutiger Form stark. Bereits mit dem Wachstumspaket gewähre die Koalition Angestellten und Unternehmen künftig mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeiten, sagte FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.

„Das ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung, dem perspektivisch die vollständige Umstellung von der Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit folgen sollte.“

Heute darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Acht Stunden dürfen aber binnen sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Schnitt werktäglich nicht überschritten werden. Zudem kann per Tarifvertrag zugelassen werden, bei langen Bereitschaftsphasen die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern.

Köhler argumentiert: „Damit die Wirtschaftswende gelingt, müssen wir die Produktivität steigern und die Menschen in ihrem Arbeitsalltag entlasten.“ Den „starren Acht-Stunden-Tag“ bezeichnete der Politiker als „altes Dogma“. Dieses werde der modernen Lebens- und Arbeitswelt vieler Menschen längst nicht mehr gerecht.

Lukas Köhler (FDP)
Lukas Köhler im Bundestag
Quelle: dpa/Jörg Carstensen

„Deshalb schaffen wir jetzt den Einstieg in die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam im Rahmen von Tarifverträgen einigen können.“

Die Koalitionsspitzen wollen mit ihrer Haushaltseinigung auch dafür sorgen, dass sich Überstunden auszahlen: Steuer- und beitragsfrei gestellt werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen. Als Vollzeitarbeit soll dabei bei Tarif-Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden gelten. 40 Stunden sollen es bei nicht tariflich festgelegten oder vereinbarten Arbeitszeiten sein.

Meiste Überstunden unbezahlt

Teilzeitbeschäftigte, die aufstocken, sollen einen neuen steuerlichen Anreiz bekommen. Kritiker beklagen, dass viele Beschäftigte laut Umfragen tatsächlich weniger statt mehr arbeiten wollten. Die meisten Überstunden würden heute zudem gar nicht bezahlt.

Der Acht-Stunden-Tag wurde in Deutschland 1918 eingeführt. Nach dem Ersten Weltkrieg waren revolutionäre sozialistische Kräfte gestärkt. In der Privatwirtschaft herrschte Sorge vor Enteignungen. Hunderttausende Kriegsheimkehrer brauchten Arbeit: Kürzere Schichten für mehr Personen waren das Gebot der Stunde. So wurde am 15. November 1918 das Stinnes-Legien-Abkommen unterzeichnet. Es ist benannt nach den Verhandlungsführern, dem Großindustriellen Hugo Stinnes und dem Gewerkschafter Carl Legien.

Sie vereinbarten den Acht-Stunden-Tag. Das Abkommen brachte die gegenseitige Anerkennung von Gewerkschaften und Privatwirtschaft als Tarifpartner. „Die Bestrebungen der politischen Linken nach einer Vergesellschaftung der Produktionsmittel wurden durch das Abkommen zunichtegemacht“, so die Bundeszentrale für politische Bildung.

dpa/jm

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