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Wirtschaft Cannabis, DVB-T2, Urheber

Das ändert sich für Verbraucher im März

Das müssen Sie über die Umstellung beim TV-Empfang wissen

Die Umstellung auf DVB-T2 rückt näher. Verbraucherschützer warnen verunsicherte Konsumenten davor, sich von dubiosen Geschäftemachern beim Kauf neuer Geräte abzocken zu lassen.

Quelle: Die Welt/Peter Haentjes

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Für schwer kranke Patienten, die Cannabis erhalten wollen, für Fernsehzuschauer und für Urheber und Künstler gibt es im März einige Neuerungen zu beachten. Das sollten Sie wissen.

Patienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt im März nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft, wie die Bundesregierung mitteilte. Die Kosten würden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zudem greift die Reform des Urhebervertragsrechts. Ab Ende März wird schrittweise das digitale Antennenfernsehen DVB-T abgewickelt:

CANNABIS: Vor dem Erhalt von Cannabis-Arzneimittel auf Rezept müssen nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheide im Einzelfall. Zudem dürften Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlauf voraussichtlich verbessert. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleibe verboten.

DVB-T2: Es gibt nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg vier Möglichkeiten des Fernsehempfangs: Antenne, Kabel, Satellit und Internet. Ab 29. März stellen TV-Sender zunächst in Ballungsräumen ihre terrestrische Ausstrahlung auf den neuen Standard DVB-T2 um. Davon seien alle Verbraucher betroffen, die ihr Fernsehprogramm digital terrestrisch über DVB-T, also über eine Zimmer- oder Dachantenne empfangen. Künftig benötigen diese ein neues Empfangsgerät, sofern es nicht im TV-Gerät integriert ist. Ohne neuen Receiver könnten Betroffene bald kein Programm mehr empfangen.

URHEBERRECHT: Urheber und Künstler können vom 1. März an laut Bundesregierung ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Der Anspruch sei zwar bereits 2002 gesetzlich verankert worden. Vor allem freiberuflich tätige Künstler setzten dies aber oft nicht durch.

dpa/mak

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