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Corona-Maßnahmen

Angeklagte berichten von „unglaublichen Ängsten“

Veröffentlicht am 28.06.2024Lesedauer: 2 Minuten
Impfung
Ein 57-Jähriger sagte aus, der Gedanke an eine Corona-Pflichtimpfung hätte in ihm Panik ausgelöstQuelle: dpa-tmn/Karl-Josef Hildenbrand

Sie wollten sich gegen Corona-Maßnahmen wehren, zur Not auch mit Waffengewalt: Drei Männer stehen deshalb in Koblenz vor Gericht. Im Prozess berichten zwei von ihnen von einer Panikreaktion. Der Dritte wird wegen wirren Gebarens des Saales verwiesen.

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Im Prozess um die Gründung einer bewaffneten Gruppe gegen Corona-Maßnahmen haben zwei der drei Angeklagten von großen Ängsten und Panik während der Pandemie berichtet. „Ich habe in dieser Corona-Pandemie unglaubliche Ängste erfahren“, sagte der 63-jährige Angeklagte am Freitag vor dem Landgericht Koblenz. Er schäme sich und bereue es, nicht mit mehr Verstand gehandelt zu haben.

Der Gedanken an verpflichtende Impfungen habe bei ihnen eine regelrechte Panik ausgelöst, hieß es in der Aussage des 57-jährigen Angeklagten, die von seinem Anwalt verlesen wurde. Er sei sich bewusst, gegen das Waffenrecht verstoßen zu haben. Er wolle betonen, dass er kein Corona-Leugner sei und sich nicht habe radikalisieren wollen.

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Die Gruppe bezeichnete der 57-Jährige als private Leidensgemeinschaft. „Wir fühlten uns wechselseitig in unserer Angst verstanden.“

Das sieht die Anklage anders: Die drei Männer sollen sich laut Anklage zu einer Gruppe namens „Paladin“ zusammengeschlossen und Waffenteile sowie Munition per 3D-Drucker hergestellt haben. Außerdem sollen sie an paramilitärischen Übungen teilgenommen haben. Ziel der Gruppe sei es gewesen, die Fähigkeit für eine bewaffnete Selbstverteidigung gegenüber unerwünschten Hausbesuchern und der Polizei zu erlangen.

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Der 63-Jährige warf dem dritten Angeklagten vor, einen Überfall auf eine Polizeistation vorgeschlagen zu haben. Damit habe er Waffen beschaffen wollen. Der 57-Jährige und der 63-Jährige sagten aus, sich von dem dritten Angeklagten distanziert zu haben.

Der 39-Jährige war während der Aussagen seiner Mitangeklagten nicht mehr im Saal. Das Gericht hatte ihn für den Verhandlungstag ausgeschlossen, nachdem er den Prozess von Beginn an gestört hatte.

Der 39-Jährige hatte sich geweigert, sich hinzusetzen und mehrfach die Zuschauerinnen und Zuschauer von der Anklagebank aus angesprochen. Unter anderem forderte er sie auf, ihm zuzuwinken, „wenn sie lebende Menschen seien“. Die Richterin hatte ihm vor dem Ausschluss gesagt: „Hören Sie auf, das hier als Bühne zu missbrauchen.“

Bereits beim Prozessbeginn am Dienstag war der Angeklagte nach Störungen ausgeschlossen worden. Seine Verteidigerin beantragte, die Schuldfähigkeit ihres Mandanten durch einen Gutachter beurteilen zu lassen.

dpa/sos