WELTGo!
Ihr KI-Assistent für alle Fragen
Ihr KI-Assistentfür alle Fragen und Lebenslagen
Amokfahrt in Trier

Bundesgerichtshof hebt Urteil wegen Rechtsfehlern überwiegend auf

Veröffentlicht am 05.12.2023

Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier ist der Angeklagte nun wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. WELT-Reporter Daniel Koop berichtet über die Einzelheiten des Prozesses aus Trier.

Vor drei Jahren raste ein Elektroinstallateur in eine Trierer Fußgängerzone und tötete dabei fünf Menschen, darunter ein Baby. Der als schizophren diagnostizierte Täter wurde wegen Mordes verurteilt. Wegen Rechtsfehlern hob der Bundesgerichtshof das Urteil nun aber auf.

Anzeige

Der Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten muss in Teilen neu aufgerollt werden. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wurde das Urteil des Trierer Landgerichts wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Damit sei der Revision des Angeklagten stattgegeben worden, teilte der BGH am Montag mit.

Der Grund: Das Landgericht habe seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet. Damit seien auch die Entscheidungen über die Rechtsfolgen aufzuheben.

Anzeige

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war ein Mann mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte.

Der Täter war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes vor dem Landgericht Trier zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Drei Jahre nach der Amokfahrt gedenkt Trier der Opfer
Triers Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) rückt die Schleife am Kranz für die Opfer der Amokfahrt vor drei Jahren an der Gedenktafel zurechtQuelle: dpa/Harald Tittel

Der Mann leidet laut Gutachter an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen – und sei demnach vermindert schuldfähig. Der gelernte Elektroinstallateur hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Ein Tag nach dem Urteil hatte der Verteidiger des Amokfahrers Revision eingelegt.

dpa/jag