WELTGo!
Ihr KI-Assistent für alle Fragen
Ihr KI-Assistentfür alle Fragen und Lebenslagen
Neue Hausordnung

Deutsche Bahn verbietet das Kiffen an Bahnhöfen

Veröffentlicht am 22.04.2024Lesedauer: 2 Minuten

Die Bahn verbietet auf allen Bahnhöfen das Kiffen. Dazu wird sie in den nächsten Wochen ihre Hausordnung ändern. Mit dem Cannabis-Verbot will die Bahn Kinder und Jugendliche auch auf den Bahnhöfen schützen.

Zu Schutz von Reisenden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, überarbeitet die Deutsche Bahn ihre Hausordnung. Kiffen soll dadurch an den Bahnhöfen in Zukunft verboten sein – auch an den Raucherpunkten. Die Regierung plant indes eine Nachbesserung am Gesetz.

Anzeige

Trotz der Cannabis-Legalisierung sollen Joints an deutschen Bahnhöfen tabu sein – die Deutsche Bahn passt ihre Hausordnung entsprechend an. „Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen. Dafür passen wir unsere Hausordnung zeitnah an“, sagte eine Bahnsprecherin der „Bild am Sonntag“.

Die neue Hausordnung soll demnach in rund vier Wochen fertig und rechtsgültig sein. Ab Juni verfolge die Bahn Verstöße dann, zuvor würden Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit „freundlichen Aufforderungen und Hinweisen“ bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen.

Anzeige

Das gelte auch für die Raucherbereiche, die es an manchen Bahnhöfen gibt, wie die Bahn bestätigte. Auf deutschen Bahnhöfen gibt es bereits ein generelles Rauchverbot, ausgenommen sind nur gekennzeichnete Bereiche.

Lesen Sie auch

Die Bundesregierung will indes das Cannabisgesetz einem Bericht zufolge nachträglich verschärfen. Einem Gesetzesentwurf zufolge, aus dem die „Augsburger Allgemeine“ zitierte, will die Koalition insbesondere das Entstehen gewerblicher Strukturen beim Anbau verhindern. So sollten etwa nicht mehrere Anbauvereine Plantagen am selben Ort oder im selben Gebäude betreiben können.

Anzeige

Zur Durchsetzung sollten die Behörden mehr Freiheit bei Kontrollen und einen größeren Ermessensspielraum erhalten, um die Genehmigung von Anbauflächen zu untersagen: „Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis versagen, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser der Anbauvereinigung sich in einem baulichen Verbund mit oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen befinden“, zitierte die Zeitung aus dem Entwurf.

Neue Bedingungen für Anbauvereine

Auch das Entstehen weiterer Geschäftsmodelle rund um den Anbau von Cannabis will die Bundesregierung demnach verhindern. Den Anbauvereinen solle es dafür verboten werden, einen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen. Damit solle verhindert werden, dass sich Unternehmen auf Paketlösungen für den Anbau von Cannabis spezialisieren.

Der Gesetzentwurf verweist demnach auf Konflikte mit europäischem Recht, die bei großen und möglicherweise gewerblich genutzten Plantagen drohen würden. Indem sie den Behörden mehr Kompetenzen beim Vorgehen gegen eventuelle Regelverstöße einräume, wolle die Bundesregierung auch den Ländern entgegenkommen, die das Cannabisgesetz scharf kritisieren.

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt – in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten.

dpa/AFP/sos