Mit seinem Haftbefehl gegen Wladimir Putin hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag schon vor Monaten ein Tabu gebrochen. Wie realistisch die tatsächliche Vollstreckung ist, zeigt sich aber erst jetzt, schreibt unser Gastautor. Und passt zu ähnlich gelagerten Präzedenzfällen.