Solarenergie und Solarförderung
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Die Nutzung von Solarenergie ist in Deutschland wichtiger Bestandteil der Energiewende und ein vorrangiges politisches Ziel aller im Bundestag vertretenen Parteien. Strittiger Punkt ist in diesem Zusammenhang immer wieder die Solarförderung. Das gilt für die Standortförderung von Herstellern solartechnischer Geräte ebenso wie für Modus und Höhe von Einspeisevergütungen für auf diesem Wege erzeugte Energie.
Als Solarenergie wird die von der Sonne erzeugte Energie bezeichnet, die als elektromagnetische Strahlung zur Erde gelangt. Über Photovoltaik-Anlagen zum Erzeugen von Strom oder durch thermische Solarkollektoren für Wärme kann Solarenergie günstig und effektiv genutzt werden.
Der deutschen Fördergesetzgebung zufolge können Betreiber von Solaranlagen ihren Strom jederzeit in das Netz einspeisen und bekommen dafür eine Vergütung auf der Grundlage des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG). Diese Solarvergütung ist derzeit für 20 Jahre garantiert, die Kosten hierfür heißen Solarschulden. Die Höhe der Solarschulden ist vom Preis für konventionell erzeugten Strom und von der Gesamtzahl der im Betrieb befindlichen Solaranlagen abhängig.
Im Streit um die Kürzung der Solarförderung haben sich Bund und Länder nach harten Verhandlungen Ende Juni 2012 geeinigt. Für die Solarförderung ist demnach eine Deckelung bei 52.000 Megawatt an installierter Solarleistung geplant, die Förderung soll also auslaufen. Für die Zeit danach soll eine Anschlussregelung gefunden werden.
Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch in der EU soll bis 2020 auf 20 Prozent steigen.