Elternzeit
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Ist der Nachwuchs einmal da, wollen viele Eltern möglichst viel Zeit mit ihrem Kind verbringen. Mit Hilfe der Elternzeit lässt sich das auch mit dem Berufsleben vereinbaren.
Wer zur Kinderbetreuung aussetzt, muss seinen Job nicht aufgeben. Die Elternzeit berechtigt jeden Arbeitnehmer, sich bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eine Auszeit zu nehmen. Und danach hat man Anspruch, wieder an den eigenen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Änderung des Elterngeldes 2013
Väter oder Mütter, die in Elternzeit zu Hause bleiben, um sich um ihre Kinder zu kümmern, bekommen dafür vom Staat bis zu 1800 Euro im Monat. Die tatsächliche Höhe hängt vom durchschnittlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den vorangegangenen zwölf Monaten ab.
Bislang bekamen Eltern 67 Prozent des bisherigen Nettolohnes und konnten den Beitrag leicht selbst ausrechnen. Seit Anfang 2013 ist die Grundlage jedoch der Bruttolohn – abzüglich bestimmter Pauschalen für Steuern und Abgaben. Werdende Eltern sollten sich bei der Berechnung von Experten helfen lassen.