Corinna und Michael Schumacher im November 2012 beim Deutschen Sportpresseball. Das Paar ist seit 1995 verheiratet
Quelle: picture alliance/dpa/Fredrik von Erichsen
Eine Illustrierte hatte vor einem Jahr ein Interview mit Michael Schumacher veröffentlicht. Die Antworten aber stammten von einer KI. Die verantwortliche Chefredakteurin musste wenig später gehen – den Verlag kommt das Fake-Gespräch nun teuer zu stehen.
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Mit einem erfundenen Interview mit Michael Schumacher wollte eine Illustrierte ihre Leser hinters Licht führen. Wie „Übermedien“ jetzt berichtete, zahlte „Die Aktuelle“ darum 200.000 Euro Schmerzensgeld an die Familie von Michael Schumacher.
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Das Magazin aus dem Funke-Verlag veröffentlichte im vergangenen Jahr ein angebliches Interview mit dem siebenfachen Formel-1-Weltmeister. Auf dem Titelblatt wurde es als „Welt-Sensation“ angekündigt. Jedoch war das Interview erfunden. Erst am Ende des angeblichen Gesprächs machte das Magazin klar, dass die Antworten von einer Künstlichen Intelligenz stammten.
Der Presserat rügte schon nach der Veröffentlichung die Bewerbung des angeblichen Interviews mit den Worten: „Diese schwere Irreführung der Leserschaft ist dazu geeignet, die Glaubwürdigkeit der Presse zu schädigen.“
Entschuldigung und Richtigstellung in der Causa Michael Schumacher
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Die Familie des 2013 bei einem Ski-Unfall schwer verunglückten Rennfahrers ging gegen den Verlag nach dem Erscheinen des Fake-Interviews vor. Funke bat um Entschuldigung und ließ eine Richtigstellung drucken: „Dieser geschmacklose und irreführende Artikel hätte nie erscheinen dürfen. Er entspricht in keiner Weise den Standards von Journalismus, wie wir – und unsere Leserinnen und Leser – ihn bei einem Verlag wie Funke erwarten.“ Laut „Übermedien“ sei dies „die bisher höchste bekannte Summe, die Funke Schumacher überweisen musste“.
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Außerdem wurde die verantwortliche Chefredakteurin Anne Hoffmann entlassen, die die Kündigung allerdings nicht akzeptierte und jetzt vor dem Arbeitsgericht München Recht bekam. Die außerordentliche Kündigung sei unverhältnismäßig. Funke hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.