Die Kritik an der gedankenlosen Verwendung von christlicher Symbolik im deutschen Alltagsleben wird größer: Nachdem sich inzwischen immer mehr Weihnachtsmärkte im Dezember aus Rücksicht auf Andersgläubige „Wintermarkt“ nennen und Kitas keine Christbäume mehr aufstellen, ist jetzt auch eine lange unhinterfragt hingenommene Tradition bei der demokratischen Willensbildung ins Visier von Religionskritikern geraten.
Wie es heißt, wurde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage gegen die Verwendung des Kreuzes auf den Stimmzetteln für die 2024 anstehenden Wahlen in Berlin, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und für das Europaparlament eingereicht.
Kreuz zu christlich
Die Aufforderung, mit dem bekanntesten Erkennungssymbol des Christentums seine favorisierte Partei zu kennzeichnen, verletze die Gefühle von Anhängern anderer Religionsgemeinschaften, Atheisten und Jägern, lautet die Begründung der Klagesteller. Es sei deshalb durchzusetzen, dass bei der Stimmabgabe künftig statt des Kreuzes ein neutrales Symbol verwendet werde – etwa ein Mandala zum Ausmalen oder das Symbol für nichtbinäre Geschlechtsidentität.
Doch damit nicht genug: Die sich mehrheitlich aus besorgten Kita-Betreibern rekrutierenden Kreuz-Kritiker, die auch schon Sankt-Martins-Umzüge in „Sonne, Mond, Sterne-Fest“ umbenannt haben, wollen noch mehr. So soll sich die CDU einen neuen Namen zulegen und ein Verbot von Urnen wegen Altersdiskriminierung ausgesprochen werden.
Bundesverfassungsgericht überlegt
In der Tat sollen die Karlsruher Richter wegen der Benutzung eines für einen großen Irrglauben stehenden Symbols bei Wahlen ins Nachdenken gekommen sein: Das Bundesverfassungsgericht will prüfen, inwiefern es sich dabei um unzulässige Werbung für X, den Nachfolger von Twitter, handeln könnte.
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