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Vater getötet? - Anklage im Totschlagprozess verlesen

Veröffentlicht am 08.07.2024
Weil er seinen Vater getötet haben soll, muss sich ein Angeklagter vor Gericht verantworten.
Weil er seinen Vater getötet haben soll, muss sich ein Angeklagter vor Gericht verantworten.Quelle: Uwe Anspach/dpa

Ein Mann stirbt im pfälzischen Neustadt - durch die Hand seines Sohnes? Und warum? Das möchte das Landgericht im Prozess gegen einen 57-Jährigen herausfinden.

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Vor dem Landgericht Frankenthal hat ein Prozess gegen einen Sohn, der seinen Vater getötet und dessen Kopf fast ganz abgetrennt haben soll, begonnen. Zum Prozessauftakt sei die Anklage verlesen worden, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 57 Jahre alten Mann aus Neustadt/Weinstraße vor, seinen im Bett liegenden Vater Ende Dezember 2023 zunächst gewürgt und ihm dann mit einem Küchenmesser den Kopf nahezu vollständig abgetrennt zu haben. Der Vater soll an einer Kombination von Ersticken und Blutverlust gestorben sein.

Anklage wurde von der Staatsanwaltschaft zunächst wegen Mordes erhoben, im Prozess geht es nun aber um Totschlag. Nach der Stellungnahme eines rechtsmedizinischen Sachverständigen sei nicht davon auszugehen, dass das Opfer «über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgehende Schmerzen oder Qualen erleiden musste». Daher bewerte die Strafkammer den von der Staatsanwaltschaft als Mord angeklagten Sachverhalt als Totschlag. Der nicht vorbestrafte Angeklagte soll bei seiner Festnahme die Tat eingeräumt haben.

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