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Deutschland „Emotionale Fremdheit“

Ramelow schlägt Volksabstimmung über Grundgesetz als Verfassung vor

Bodo Ramelow (Linke), Ministerpräsident Thüringens Bodo Ramelow (Linke), Ministerpräsident Thüringens
Bodo Ramelow (Linke), Ministerpräsident Thüringens
Quelle: dpa/Martin Schutt
Zunächst war es ein Provisorium, inzwischen gilt das Grundgesetz seit 75 Jahren: Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hält es für geboten, es mittels Volksabstimmung zur Verfassung zu machen. Dies sei so in Artikel 146 vorgesehen.
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Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) schlägt vor, das Grundgesetz mittels Volksabstimmung in eine deutsche Verfassung zu verwandeln. Damit könne die „emotionale Fremdheit“ Ostdeutscher mit dem vor 75 Jahren in Westdeutschland erarbeiteten Grundgesetz überwunden werden, sagte Ramelow der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Nach Einschätzung Ramelows ist Deutschland als Nation reif dafür, als Staat mit einer Verfassung leben zu wollen und nicht mit einem Grundgesetz, hinter dem stehe, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sei. „Wenn wir das beschließen, dann könnten wir mit Stolz auf die 75 Jahre schauen, aber würden auch die 34 Jahre Transformation und deutsche Einheit in den Blick nehmen“, sagte der Linken-Politiker.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes seien visionär gewesen, sagte Ramelow weiter. „Sie haben gewollt, dass das Grundgesetz nach der Einheit mit einer solchen Volksabstimmung endet“, sagte er mit Verweis auf den entsprechenden Grundgesetzartikel 146.

Eine Volksabstimmung sei auch nötig, weil es viele Verschwörungstheoretiker, Reichsbürger „und andere Schwurbler“ gebe, die alle aus Artikel 146 herleiteten, dass es die Bundesrepublik nicht gebe, erläuterte Ramelow. „Dann ist es klar, dass all die Schreihälse nur eine radikale Minderheit sind.“ Größere inhaltliche Änderungen wünscht er sich nicht: „Ich will keine neue, ganz andere Verfassung.“

Der schnelle Beitritt der ostdeutschen Länder nach Artikel 23 im Jahr 1990 war nach Einschätzung des Linken-Politikers richtig. „Damals habe ich das anders gesehen, aber mittlerweile bin ich überzeugt, dass es diesen Handlungszwang gab“, räumte er ein. Aber die Frage nach einer Verfassung nach Artikel 146 sei trotzdem offen. „Das ist der zweite Schritt. Und dieser Schritt fehlt bis heute“, sagte Ramelow.

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In diesem Jahr jährt sich das Inkrafttreten des Grundgesetzes zum 75. Mal. Zum Jahrestag des Grundgesetzes ordnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier für den 23. Mai einen Staatsakt in Berlin an. Es soll zudem vom 24. bis 26. Mai ein Demokratiefest im Regierungsviertel geben.

epd/dpa/sebe

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